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Fahrverbote in Stuttgart: Bundesgericht verhandelt schon im Februar

16.01.2018 12:50 Uhr
Mögliche Fahrverbote in Stuttgart: Am 22. Februar stehen weitreichende Entscheidungen für die Kfz-Branche an.
© Foto: picture alliance / Franziska Kraufmann/dpa

Die Leipziger Richter werden ihre Entscheidung über mögliche Fahrverbote in Stuttgart deutlich früher treffen als bisher geplant.

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird im Februar über mögliche Diesel-Fahrverbote in Stuttgart entscheiden. Der zuständige Senat habe entgegen bisheriger Planungen entschieden, über Stuttgarts Luftreinehalteplan zusammen mit einem schon länger terminierten Verfahren aus Düsseldorf zu verhandeln, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Zuvor hatten die "Stuttgarter Nachrichten" über die Bündelung der Verfahren berichtet.

Termin für die mündliche Verhandlung ist der 22. Februar. Mit einer Entscheidung wird im Laufe desselben Tages gerechnet.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte die Städte verklagt, um eine Senkung der Stickoxidbelastung durchzusetzen. Die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten die Kommunen verpflichtet, mehr für saubere Luft zu tun – und dabei auch mögliche Fahrverbote nicht ausgeschlossen. Die bisher in den Luftreinhalteplänen vorgesehenen Maßnahmen reichten demnach nicht aus. Nach den Revisionen gegen diese Entscheidungen werden die Bundesverwaltungsrichter nun ein Grundsatzurteil fällen. (dpa)

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KOMMENTARE


Harald

16.01.2018 - 22:58 Uhr

Kein Partikelfilter mehr verbauen, schon kein Feinstaub mehr!Der Filter ist GIFT für unsere Lunge und Umwelt.Experiment: Sand und Asche in die Luft werfen.Sand fällt nach unten, Asche fliegt in die Atmosphäre da die Teilchen viel kleiner sind.Aber die Industrie und unsere Regierung wollen ja Geld verdienen.LG


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