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Kfz-Gewerbe Bayern: Werkstätten bleiben offen, reine Handelsbetriebe nicht

16.03.2020 16:01 Uhr
Die Folgen der Corona-Krise für den Autohandel sind noch nicht absehbar.
© Foto: littlewolf1989/stock.adobe.com

Bayern hat am Montag den Katastrophenfall ausgerufen. Inwieweit das den Autohandel und Werkstätten im Freistaat betrifft, darüber informiert das Kfz-Gewerbe Bayern.

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In der Corona-Krise folgte am Montag der nächste Paukenschlag. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder rief am Vormittag den Katastrophenfall aus. Das bedeutet unter anderem: Bis auf bestimmte Ausnahmen, beispielsweise Supermärkte, bleiben ab Mittwoch, 18. März, alle Geschäfte des Einzelhandels geschlossen.

Die große Frage: Ist auch der Autohandel von den Schließungen betroffen? "Nach Rücksprache mit dem bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sind Tankstellen und Handwerksbetriebe davon nicht betroffen, nach unserer Ansicht wohl aber der Fahrzeug- und Teilehandel", erklärt das Kfz-Gewerbe Bayern in einer Mitteilung. Das bedeute, dass Tankstellen und Kfz-Werkstätten, Stand 16. März, weiter geöffnet bleiben könnten. Reine Handelsbetriebe dürften jedoch von der Schließungsanordnung betroffen sein. Bei Betrieben mit gemeinsamem Handels- und Werkstattbetrieb an einem Standort gehe der Branchenverband davon aus, dass eine Öffnung zulässig bleibe.

Das Kfz-Gewerbe Bayern empfiehlt, gegebenenfalls für Risikogruppen (Personen mit Kreislauf- und Atemwegsproblemen, immunsupprimierte Personen, Asthmakranke usw.) zusätzlich oder im Rahmen der Fahrzeugreparatur einen Hol-/Bringservice anzubieten. Die Öffnungszeiten würden für Bayern werktags bis 22 Uhr erweitert, sonntags von 12 bis 18 Uhr. 

Weiß-blaues Rettungspaket

Zum Erhalt der Liquidität der Unternehmen in der aktuellen Situation stellt der Freistaat Bayern unterschiedliche Maßnahmen zur Verfügung: massive Steuerstundungen ohne Zinszahlungen, Vereinfachungen beim Kurzarbeitergeld, die Erhöhung des Bürgschaftsrahmen der LfA auf bis zu 500 Millionen Euro sowie unbürokratische Soforthilfen für besonders betroffene Betriebe bis 250 Mitarbeiter. Ab Mitte der Woche können laut Kfz-Gewerbe voraussichtlich unbürokratisch bei den Regierungen Soforthilfen zwischen fünf und 30.000 Euro beantragt werden.

Der Landesverband rät, beim zuständigen Finanzamt bzw. Gemeindesteueramt (bei Gewerbe- und Grundsteuer) eine Stundung der Steuerschuld zu beantragen. Die entsprechenden Ämter seien angehalten, alle derartigen Anträge bis 31. Dezember 2020 der aktuellen Situation gemäß zu bearbeiten.

Ein Musteranschreiben zur Beantragung der Steuerstundung erhalten Betriebe über den Info-Service oder als Download im internen Mitgliederbereich der Webseite der jeweiligen bayerischen Kfz-Innung. Dort werden auch arbeitsrechtliche Themen und Fragen zur Kurzarbeit angesprochen. (ah)


Weitere aktuelle Informationen zu rechtlichen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Auswirkungen verbunden mit dem Coronavirus hat der ZDK für seine Mitglieder im Internet zusammengestellt.

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KOMMENTARE


Tom

16.03.2020 - 17:48 Uhr

Heißt auf Deutsch, Verkäufer im Autohaus können sich gerne anstecken?!


Mark

16.03.2020 - 18:33 Uhr

Die Chefs sitzen daheim im Sessel und die Verkäufer gehen als Kanonenfutter vor die Hunde ...


David

16.03.2020 - 18:34 Uhr

Hervorragend. Wieder mal ein Beispiel, wie die Bürger für die Wirtschaft geopfert werden. Der Verkäufer und Mechaniker, der stets intensiven Kundenkontakt hat bzw. in dem Kundenfahrzeug sitzen muss, kann sich nur schwer vor Covid und seinen potenziellen Folgen (Lungenfibrose!!!) schützen. Wir sitzen in den Kundenfahrzeugen, in die dieser hustet, niest und durch respirative Aussprache reinspuckt, sind gezwungen, schön Lenkrad und Schaltknauf anzufassen. Wir haben keine Eltern, Großeltern oder Kinder in der Risikogruppe, mit denen wir Kontakt haben ...


Ein Profi im Service

16.03.2020 - 19:14 Uhr

Den meisten Kundenkontakt haben Servicemitarbeiter, diese stehen gerade jetzt in der Radwechselzeit ständig im Kontakt mit unseren Kunden. Die Serviceberater und Assistenten sind die am meisten gefährdeten Mitarbeiter im Autohaus. Deshalb kann ich diese Regelung nicht verstehen. Notdienst muss sein, aber die Inspektion oder der Radwechsel können warten.


Thomas Hornbogen

16.03.2020 - 19:43 Uhr

Eine Stundung ist eine Aufschiebung - muss also trotzdem gezahlt werden! Das ist nicht richtig! Was können diese Betriebe denn dafür? Die wichtigsten Steuerzahler mit den größten Existenzrisiken gehen daran vielleicht vor die Hunde. Warum holt der Staat die Steuern nicht von Amazon und Co. ...


Manfred Hopf

16.03.2020 - 20:44 Uhr

Um uns ist es anscheinend nicht schade


Benni

16.03.2020 - 21:20 Uhr

Also muss ich als Verkäufer mit Leuten sprechen und mich anstecken lassen, super Regelung!! Ist ja klar, dass man in der Werkstatt null Kundenkontakt hat ...


SK

17.03.2020 - 06:48 Uhr

Wie kann es sein, dass Mitarbeiter, die täglich in die voll geniesten Lenkräder, Schalthebel usw., nicht davon betroffen sind?


joerch1970

17.03.2020 - 09:16 Uhr

@Tom, auch für den Handel gilt natürlich, die Gefährdung einzelner Mitarbeiter einzuschätzen und von Seiten der Arbeitgeber eigenverantwortlich (welch ein verrücktes Wort, die Älteren werden sich erinnern) Maßnahmen zu ergreifen. Ich lebe und arbeite in NRW und bin selbst in der Situation. Ich gehe davon aus, dass unsere GF im Falle eines weiträumigen Lock-Down wie in Bayern den Betrieb bis auf ein Minimum herunterfahren wird (Warum das bislang in NRW als am stärksten betroffenen Bundesland noch nicht der Fall ist, entzieht sich hingegen vollständig meinem Verständnis).


Joe

17.03.2020 - 09:53 Uhr

Ich sehe das so wie David. Diese Regelung ist für mich so nicht nachvollziehbar. Notdienst ok, aber ist ein Fahrzeughandel systemerhaltend? Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass es aus wettbewerbstechnischen Gründen sein kann/darf, dass ein reiner Autohandel schließen muss, ein Autohaus (Verkauf&Werkstatt) aber weiter verkaufen darf.


herbie

17.03.2020 - 10:09 Uhr

Habe diesen elendlichen Verkäuferjob zum Glück schon längs an den Nagel gehängt. Kann nur jedem raten, den Automobilverkäuferjob zu verlassen und sich was anderes zu suchen.


Salesman

17.03.2020 - 13:26 Uhr

@ All...Die Verkaufsräume werden dicht gemacht. Die Werkstatt bleibt geöffnet. Sofern möglich und machbar gibt es Homeoffice für Verkäufer. Also gibt es dort keine Zweiklassengesellschaft, wer verkauft und wer nicht. Gibt es aktuell Anfragen, bei uns nicht...


Tobias

17.03.2020 - 15:20 Uhr

@herbie: Genauso habe ich es vor 1,5 Jahren auch gemacht. Gedankt wird diese "verkaufsfreie Zeit" dann noch mit Anwesenheit von morgens bis abends inkl. Samstagsdienst.


Sven

17.03.2020 - 17:16 Uhr

Da sind sie wieder, die Jammer-Verkäufer, die auch für jeden verlorenen Kunden eine Ausrede finden (Mitbewerber, schlechte Modellpallette, Internet, Wetter , Regierung usw) Nur nicht bei sich selber den Fehler suchen. Vielleicht erlöst euch Corona von eurem Verkäuferjob, wobei Verkäufer die falsche Bezeichnung ist. Aber auch dafür gibt es bestimmt Schuldige...


yello001

18.03.2020 - 17:10 Uhr

@Sven Ich würde gerne mal wissen, wo und wie erfolgreich Sie im Vertrieb tätig sind. Jeder, der den Job nicht mag, soll aufhören. Aber es ist leider so, dass viele Arbeitgeber ihre Verkäufer als günstige One-Man-Show sehen und das Gehalt nicht zum Zeitaufwand passt. Bei den Verkäufern, die noch gutes Geld verdienen, gibt es genug, die aufgrund von dem Faktor Kunde auch darüber nachdenken, ob es noch das Richtige für sie ist. Ich mache das Geschäft seit 25 Jahren "erfolgreich" , aber ich kenne kaum einen Verkäufer, der nicht schon einmal aufhören wollte. Es fehlt zum Glück für viele Händler einfach die Alternative.


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