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Kfz-Schiedsstellen: Zahl der Schlichtungen rückläufig

14.05.2013 17:05 Uhr
Die Kfz-Schiedsstellen leisten einen wirksamen Beitrag zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten.
© Foto: istockphoto

Laut dem Deutschen Kfz-Gewerbe gingen im vergangenen Jahr 1.806 Anträge von Gebrauchtwagenkäufern ein. Das waren 157 Anträge oder 8,7 Prozent weniger als im Jahr zuvor.

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Die bundesweit 130 Kfz-Schiedsstellen wurden 2012 weniger häufig angerufen. Laut dem Deutschen Kfz-Gewerbe (ZDK) gingen im vergangenen Jahr insgesamt 9.944 Anträge von Werkstattkunden und Gebrauchtwagenkäufern ein. Das waren 2.109 Anträge oder 17,5 Prozent weniger als im Jahr zuvor (12.053).

Im Bereich Gebrauchtwagen gab es in 1.806 Fällen Streit. Im Vorjahr waren es noch 1.963 Fälle. Damit ging die Zahl der vorgebrachten Unstimmigkeiten um 8,7 Prozent zurück. Die Verbraucher rügten in 1.382 Fällen "technische Mängel". Bei 243 Anträgen führten die Kunden "Unfallschaden" und in 41 Fällen eine "fehlerhafte Gesamtfahrleistung" an.

"Es ist erfreulich, dass es offenbar immer weniger Anlass für die Kunden der Kfz-Innungsbetriebe gibt, unsere Schiedsstellen anzurufen", sagte ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz. In 88 Prozent aller Fälle konnte sogar bereits im Vorverfahren eine Einigung erzielt werden. Lediglich 1.161 Verfahren (11,7 Prozent) gelangten letztlich vor die Schiedskommission, 85 weniger als im Vorjahr. Davon wurden 492 Verfahren (42,4 Prozent) durch einen Vergleich beendet. In 200 Fällen (17,2 Prozent) entschied die Kommission für den Antragsteller, in 273 Fällen (23,5 Prozent) ging das Verfahren zugunsten der Werkstatt beziehungsweise des Gebrauchtwagenhändlers aus. Die restlichen Verfahren waren zum Ende des Berichtsjahres noch nicht abgeschlossen.

Kompetent besetzt

Die Kfz-Schiedsstellen leisten einen wirksamen Beitrag zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten. Ihnen gehören je ein zum Richteramt befähigter Vorsitzender sowie je ein Vertreter des Kfz-Gewerbes, des ADAC, ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) und gegebenenfalls der Sachverständige einer anerkannten Prüfinstitution an. (se/msh)

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