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Gesetz gegen Abmahnmissbrauch: Wirtschaft fordert mehr Tempo

20.12.2019 14:44 Uhr
Vom Abmahnmissbrauch sind viele Branchen betroffen.
© Foto: M&S Fotodesign/Fotolia

Das geplante Gesetz gegen Abmahnmissbrauch lässt weiter auf sich warten. Industrie- und Handelsverbände dringen in Berlin auf eine zügige Verabschiedung.

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Die deutsche Wirtschaft macht beim Kampf gegen das Abmahnunwesen Druck. In einem gemeinsamen Schreiben insbesondere an Berichterstatter und Obmann des Rechtsausschusses des Bundestages fordern mehrere Verbände eine zügige Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Man sehe die Gefahr, dass jeder Tag der Verzögerung weitere missbräuchliche Abmahnungen bringe und die Wirtschaft damit ohne Not belaste, heißt es in der Erklärung.

Zu den Unterzeichnern gehören neben dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), dem Handelsverband Deutschland (HDE) und dem Großhandelsverband BGA auch das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK). Die ZDK-Mitgliedsunternehmen seien erheblich davon betroffen, sagte Ulrich Dilchert, Rechtsexperte des Verbands, am Freitag in Bonn. "Missbräuchliche Abmahnungen verursachen Millionenschäden in der Wirtschaft. Insbesondere auch geringfügige Verstöße gegen Informationspflichten werden oftmals von angeblichen Konkurrenten genutzt, um Kasse zu machen."

Justizministerin Katarina Barley (SPD) hatte vor gut einem Jahr einen ersten Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs präsentiert. Die neuen Regelungen sollen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ergänzen. Im Mai 2019 billigte die Bundesregierung schließlich den Gesetzentwurf, seit Herbst hängt das Gesetzgebungsverfahren nach Informationen des "Handelsblatt" allerdings im Bundestag fest.

Mitgliederlisten offenlegen

Ein zentrales Ziel ist es, die Anforderungen an die Abmahnbefugnis von Wettbewerbsvereinen und Mitbewerbern zu erhöhen. Um dieses Ziel vollumfänglich zu erreichen, müssten jedoch einzelne Punkte im Entwurf noch nachgeschärft werden, betonte Dilchert. "Insbesondere sollen Wettbewerbsverbände verpflichtet werden, ihre Mitgliederlisten zu veröffentlichen, damit ein Abgemahnter schon zum Zeitpunkt der Abmahnung feststellen kann, ob der Abmahnverein entsprechende Mitglieder aus der Branche vorweisen kann, die zu ihm in einem Wettbewerbsverhältnis stehen." Nur dann könne eine Abmahnung formell berechtigt sein.

Die beteiligten Wirtschaftsverbände fordern ferner, dass Datenschutzverstöße ausdrücklich nicht mit wettbewerbsrechtlichen Mitteln abgemahnt werden dürfen. Die Rechtsunsicherheit in der letztlich durch den Europäischen Gerichtshof zu klärenden Frage, ob die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) von sich heraus wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verbietet, dürfe nicht den Unternehmen auferlegt werden. (rp)

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KOMMENTARE


Dieter M. Hölzel

23.12.2019 - 12:43 Uhr

Unter dem Deckmantel " Verbraucherschutz " treiben diese professionellen Abmahner ihr mieses Geschäft, ohne eigenes Tun Geld machen, was sie selber nicht ver- " dienen " !


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