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Zeitung: Staatsanwaltschaft will Millionen von VW

05.09.2013 08:04 Uhr
Zeitung: Staatsanwaltschaft will Millionen von VW
Sponsoring für den VfL Wolfsburg: VW und Einkaufschef Sanz sollen ihre Kontrollpflichten verletzt haben.
© Foto: Ronny Hartmann/dapd/AHO-Montage

Im Verfahren um Sponsoring für den Fußballverein VfL Wolfsburg fordert die Staatsanwaltschaft Stuttgart von dem Autobauer und dessen Einkaufsvorstand ein hohes Bußgeld.

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Im Verfahren um Sponsoring für den Fußballverein VfL Wolfsburg will die Staatsanwaltschaft Stuttgart von Volkswagen und dessen Einkaufsvorstand Francisco Javier Garcia Sanz laut einem Bericht ein Bußgeld in Millionenhöhe. Die Behörde habe bisher weder selbst einen Bußgeldbescheid erlassen, noch einen beim Stuttgarter Landgericht beantragt, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Donnerstag. Sie kommentierte nicht, dass es sich nach Angaben der "Süddeutschen Zeitung" insgesamt um einen siebenstelligen Betrag handelt. Die Staatsanwaltschaft hatte das Bußgeldverfahren im Frühjahr eingeleitet (wir berichteten). Ein VW-Sprecher wollte sich auf Anfrage nicht äußern und verwies auf den Status des schwebenden Verfahrens.

Hintergrund ist eine Klage gegen zwei VW-Manager und drei ehemalige Mitarbeiter der Telekom. Die VW-Führungskräfte sollen die Verlängerung eines Sponsoringvertrags für den VfL gefordert haben, damit sie einen hoch dotierten Vertrag mit der Telekom-Tochter T-Systems weiterführen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft haben darüber hinaus sowohl der Konzern, als auch der Einkaufsvorstand ihre Kontrollpflichten verletzt. Wegen dieser Ordnungswidrigkeit wolle die Staatsanwaltschaft das Bußgeld fordern, erklärte die Sprecherin. 

Die fünf Angeklagten hatten die Vorwürfe bisher stets bestritten. Das Stuttgarter Landgericht hatte angeregt, das Verfahren gegen eine Geldzahlung einzustellen. Darauf gebe es noch keine Reaktionen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Da die Einstellung kein Freispruch sei, könnte die Behörde in einem solchen Fall die beanstandete Ordnungswidrigkeit gegen den Konzern und den Vorstand dann automatisch geltend machen. (dpa)

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