Nach der Schließung des Bochumer Opel-Werkes Ende 2014 steht der Autobauer vor Arbeitsgerichtsprozessen mit bisherigen Mitarbeitern. Opel kündigte am Montag an, 39 Bochumer Beschäftigten, die vor der Werksschließung keinen Aufhebungsvertrag unterschrieben oder anderen Job angetreten hatten, formell zu kündigen.
Es handele sich aber zunächst um sogenannte Änderungskündigungen, erklärte der Bochumer Betriebsratschef Murat Yaman. Das bedeute, dass die Mitarbeiter innerhalb des Konzerns etwa an den Stammsitz nach Rüsselsheim oder nach Eisenach wechseln könnten, wenn es dort Arbeitsplätze für sie gibt. Weigern sie sich, droht nach Ablauf der Kündigungsfrist der Jobverlust.
Der Bochumer Betriebsrat kündigte an, den Kündigungen zu widersprechen und den Mitarbeitern «mit allen rechtlichen und politischen Mitteln» zur Seite zu stehen. Er könne noch nicht überblicken, wie viele Betroffene innerhalb des Konzerns wechseln wollten und wie viele vor Gericht zögen, sagte Yaman.
Arbeitsgerichtsprozesse enden erfahrungsgemäß häufig mit einem Vergleich und individuell ausgehandelten Ausstiegskonditionen. Die allermeisten der gut 3000 Opel-Beschäftigten hatten sich im vergangenen Jahr für einen Sozialtarifvertrag mit zwei Jahren Transfergesellschaft und einer Abfindung von im Schnitt 125 000 Euro pro Mitarbeiter entschieden.