Von Christian Ebner, dpa
Der Autohersteller Opel muss künftig auf umstrittene Werbeaussagen zu seinem Diesel-Modell Zafira 1.6 verzichten. Es werde nicht mehr mit den Aussagen "so sauber wie ein Benziner" oder "vorbildliche Abgasreinigung mit niedrigstem Stickoxidausstoß" beworben. Das geht aus einer Unterlassungserklärung hervor, die Opel am Freitag vor dem Landgericht Darmstadt abgab. Bei Zuwiderhandlungen müsste die General-Motors-Tochter pro Fall 5.001 Euro an den klagenden Verein Deutsche Umwelthilfe (DUH) zahlen.
Man halte die ausschließlich auf die Abgasnorm Euro 6 bezogenen Aussagen weiterhin für richtig, hatte Opel-Anwalt Dominik Wendel vor Gericht erneut betont. Man wolle lediglich das von der DUH angestrengte Verfahren beenden. Zuvor hatte die Vorsitzende Richterin der 12. Zivilkammer, Ursula Emmenthal, zu erkennen gegeben, dass die Konsumenten die Aussagen allgemeiner auffassen könnten. "Es wird eine Einschätzung beim Verbraucher geweckt, die nicht realistisch ist", sagte die Juristin.
Die Kammer musste die Sache aber nicht entscheiden, weil die DUH nach der Opel-Erklärung ihre Anträge auf einstweilige Verfügungen auch noch zu anderen Werbeaussagen fallen ließ. Bei der Verhandlung spielte es keine Rolle, ob der Zafira tatsächlich die Euro-6-Norm einhält, was von den Umweltschützern bezweifelt wird und Gegenstand einer Untersuchung beim Bundesverkehrsministerium ist. Opel selbst hat eingeräumt, dass die Reinigung unterhalb von 17 Grad Celsius Außentemperatur reduziert wird und dies mit dem notwendigen Motorschutz begründet. Das Gericht musste davon ausgehen, dass das Fahrzeug die Norm erfüllt.
Opel muss die strittigen Aussagen innerhalb von vier Wochen aus sämtlichem Werbematerial entfernen und 60 Prozent der Gerichtskosten tragen. "Das Ergebnis der Anhörung lautet 4:2. Vier Anschuldigungen der DUH wurden zurückgewiesen, bei zweien haben wir zugestimmt, in unserer Darstellung präziser zu werden", erklärte ein Opel-Sprecher. "Mit diesem Vergleich ist der Fall abgeschlossen." Die Umwelthilfe äußerte sich zunächst nicht zum Ausgang des Verfahrens.
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