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Abgasskandal: Klage gegen Audi-Servicepartner ohne Erfolg

10.06.2016 11:09 Uhr
Das Landgericht Braunschweig hat die Klage eines Q3-Besitzers gegen einen Audi-Servicepartner zurückgewiesen.
© Foto: Ole Spata/dpa

Das LG Braunschweig wies die Mängelklage gegen eine Markenwerkstatt mit der Begründung zurück, dass die Garantievereinbarung nur die Audi AG verplichte.

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Die 8. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig hat die Klage eines Besitzers eines Audi Q3 auf Austausch des Pkw oder Beseitigung der mangelhaften Abgaswerte abgewiesen. Wie das Gericht mitteilte, hatte der Autohalter gegen einen Audi-Servicepartner geklagt, bei dem das Fahrzeug jedoch nicht gekauft worden war (Az.: 8 O 129/16). Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.

Der Kläger begründete seine Klage mit der Neuwagengarantie der Audi AG. Seiner Ansicht nach stellt das fehlerhafte Emissionsverhalten des Fahrzeugs einen Mangel dar. Der beklagte Servicepartner verwies unter anderem darauf, dass die Ansprüche aus der Neuwagengarantie nicht gegen ihn, sondern den Hersteller geltend gemacht werden müssen.

Das Gericht lehnte einen Anspruch aus der Garantievereinbarung ab, weil diese nur die Audi AG, verpflichte. Dies ergebe sich aus der Auslegung der Garantievereinbarung, in der ausdrücklich der Hersteller genannt sei. Soweit in der Garantie erwähnt sei, dass die Abwicklung von Garantieleistungen bei den Servicepartnern zu erfolgen habe, ergebe sich daraus keine direkte Verpflichtung gegenüber dem Kunden. (AH)

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HASHTAG


#Urteil

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KOMMENTARE


PRS

10.06.2016 - 14:38 Uhr

Da scheint der Kunde ja einen "schlauen" Anwalt gehabt zu haben. Ich hoffe er hat eine Rechtsschutzversicherung. Jemanden zu verklagen mit dem keine rechtliche Beziehung besteht... Nun ja, da hat der Anwalt beim Studium nicht aufgepasst.


W.S.

10.06.2016 - 17:49 Uhr

Da sollte die Rechtsschutz gegen den Anwalt klagen und die Kosten der Gerichtsverhandlung tragen. Dann würden die Anwälte auch nicht alles annehmen und gleich klagen wollen.In diesem Sinne schönes Wochenende.


JS

10.06.2016 - 17:50 Uhr

Tja, da hat dem netten Herrn Anwalt doch glatt die nackte Profitgier die Sicht versperrt...


Insider

10.06.2016 - 20:09 Uhr

Zitat:Wie das Gericht mitteilte, hatte der Autohalter gegen einen Audi-Servicepartner geklagt, bei dem das Fahrzeug jedoch nicht gekauft worden war Zitat Ende.Wie blöde muss man sein? Jemanden zu verklagen, der mit der ganzen Sache überhaupt nichts zu tun hat (das Auto nicht verkauft hat)?Kein Wunder das unsere Gerichte überlastet sind und für das Wesentliche keine Zeit bleibt. Man sollte Rechtsschutzversicherungen abschaffen, dann hört auch die blinde Klagewütigkeit auf und den windigen Anwälten, die solche "Patienten" vertreten würde die Lust vergehen, weil nichts zu verdienen wäre.


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