Im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal ist ein Dieselbesitzer auch in zweiter Instanz mit seinen Forderungen gegen den Konzern gescheitert. Wie das Oberlandesgericht Dresden am Donnerstag mitteilte, war das Fahrzeug mit der sogenannten Schummel-Software ausgestattet. Der Kläger hatte daraufhin den Angaben zufolge zwar die vom Hersteller angebotene Software aufspielen lassen, aber dennoch nachträglich eine 20-prozentige Kaufpreisminderung verlangt.
Diese habe er damit begründet, dass das Update unter anderem den Spritverbrauch und die Motorleistung seines Autos beeinträchtige. Das Gericht sah diese Mängel nicht ausreichend belegt und wies die Forderung zurück. Der Autobesitzer hat nun die Möglichkeit, am Bundesgerichtshof in Revision zu gehen. (dpa)