Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist auch in zweiter Instanz mit dem Versuch gescheitert, den Autobauer Mercedes-Benz gerichtlich zu einem klimagerechten Umbau zu zwingen. Das Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) wies die Berufung der DUH am Donnerstag zurück und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Stuttgart. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Er kann beim Bundesgerichtshof angefochten werden. (Az. 12 U 170/22)
Die Umweltschützer wollen einen Kurswechsel bei Mercedes-Benz gerichtlich erzwingen. Dazu sollte der Konzern unter anderem ab November 2030 keine herkömmlichen Verbrenner mehr verkaufen dürfen, die Treibhausgase ausstoßen.
Die Berufung der Kläger sei offensichtlich unbegründet, befand das OLG aber. Der DUH steht demnach kein Anspruch zu. Die Kläger hätten auch nicht aufgezeigt, dass der Staat verpflichtet sei, dem Autobauer nach dem 31. Oktober 2030 beziehungsweise unter Umständen schon ab heute zu untersagen, neue Autos mit Verbrennungsmotor zu verkaufen.
- Klimaklage gegen BMW: Vorrang der Legislative
- Volkswagen: Landgericht Braunschweig weist Klimaklage ab
- DUH-Klage gegen Mercedes abgewiesen: "Ohrfeige in Richtung Gesetzgeber"