"2024 werden wir ein starkes und leistungsfähiges Netz in Deutschland haben" - da ist sich Renault Deutschland Chef Markus Siebrecht sicher. Bei einer Pressekonferenz am Dienstag teilte er mit, dass Händler, die für 70 Prozent des Verkaufsvolumens in Deutschland stehen, die neuen Händlerverträge, die ab 1. Januar 2024 gelten sollen, bereits unterschrieben haben, obwohl noch nicht alle Anlagen ausverhandelt sind. Nur fünf Prozent dieser insgesamt 70 Prozent entfielen auf die fünf Standorte der Renault Retail Group, also die herstellereigenen Betriebe.
Zu den fehlenden Inhalten sei der Hersteller derzeit noch in "engem Austausch" mit dem Verband Deutscher Dacia und Renault Partner (VDRP), so Siebrecht. Er erwarte, dass die noch offenen Unterschriften in den nächsten Wochen eingehen würden.
Zielzahl 2023
Nachdem 2022 mit 100.338 Fahrzeugen rund 25 Prozent weniger Pkw und Nutzfahrzeuge der Marke hierzulande in die Zulassung kamen, sollen es 2023 wieder mehr werden. Siebrecht plant für dieses Jahr mit 120.000 Einheiten. Nachdem in den ersten Monaten noch die Auftragsbestände aus dem Vorjahr ausgeliefert werden sollen, werde es dann eine Normalisierung geben. Besonders bei den Elektrofahrzeugen rechnet Siebrecht mit einem Rückgang, da Kunden, die einen Stromer haben wollten, versucht hätten, diesen noch mit der höheren Förderung im letzten Jahr zu bekommen.
Vertragshändlersystem bleibt
Weil mit dem deutschen Händlerverband keine Einigung in Bezug auf die neuen Händlerverträge erzielt werden konnte, hatte Renault die bestehenden Verträge zu Ende September 2024 gekündigt. Händler, mit denen man weiterhin zusammenarbeiten wolle, erhielten bereits in der Kündigung, die Mitte September 2022 verschickt wurde, einen entsprechenden Passus. Schon damals hatte Siebrecht mitgeteilt, dass rund 200 kleinere Partner kein neues Vertragsangebot erhalten werden. Sowohl bei Renault als auch bei Dacia bleibt es aber beim Vertragshändlersystem. Renault bleibt auch zweistufig, Dacia wird einstufig.
Servicestandards später
Für einen neuen Servicevertrag müssen sich die Interessenten bewerben. Die Standards, die ab 2024 zu erfüllen sein werden, werden erst nach Veröffentlichung der neuen Kfz-GVO. die die rechtlichen Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene festlegt, formuliert. Die aktuelle Kfz-GVO läuft am 31. Mai 2023 aus.
Knackpunkte für den Händlerverband
Knackpunkt in den Verhandlungen zwischen dem Händlerverband und dem Importeur waren die einseitige Veränderungsmöglichkeit des Herstellers bei den Selektionskriterien sowie geänderte Vergütungssysteme. Außerdem ging es um den Umgang mit den Gebrauchtwagen. Im neuen Händlervertrag wird auch das Gebrauchtwagengeschäft geregelt. Hiergegen hat der Verband seine Bedenken geäußert. Weitere Themen sind Direktvertrieb und der konkrete Umgang mit den Kundendaten.