Die Bundesregierung hat ihre geplanten Regelungen zu Diesel-Fahrverboten verteidigt. Die EU-Grenzwerte für die Luftverschmutzung würden dadurch nicht verändert, sagte eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums am Freitag in Berlin. Im Gesetz werde nur als Hilfestellung für die Kommunen klargestellt, dass in Städten mit relativ geringer Grenzwert-Überschreitung Fahrverbote "in der Regel" nicht verhältnismäßig seien. Der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter könne mit anderen Mitteln wie Software-Updates, Nachrüstungen kommunaler Fahrzeuge und besserer Verkehrslenkung erreicht werden.
Das Bundeskabinett hatte in dieser Woche eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen. Dort heißt es, dass Fahrverbote in Städten mit bis zu 50 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter "in der Regel" nicht verhältnismäßig seien. Euro-6-Diesel sowie ältere Diesel der Abgasnormen Euro 4 und 5 sollen von Fahrverboten ausgenommen sein, wenn sie im Alltag weniger als 270 Milligramm NO2 pro Kilometer ausstoßen. Die Sprecherin von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) betonte, dass die Kommunen weiterhin selbst entscheiden könnten, ob sie Fahrverbote für nötig hielten: "Wenn das dann so ist, können wir auch nichts machen."
Uneinig sind sich Verkehrs- und Umweltressort weiterhin in der Bewertung von Hardware-Nachrüstungen. Es werde "noch eine ganze Weile dauern", bis sie kämen, da die Nachrüst-Sets noch nicht entwickelt seien, sagte ein Sprecher von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU).
An den technischen Vorgaben werde "mit Hochdruck" gearbeitet. Bereits vor der Bundestagswahl hatten die damaligen Umwelt- und Verkehrsminister, Barbara Hendricks (SPD) und Alexander Dobrindt (CSU), um technische Nachrüstungen mit Katalysatoren gestritten. (dpa)