Von Holger Holzer/SP-X
Mit dem Jahreswechsel und in den Monaten danach treten neue Regelungen im Verkehr in Kraft. Sie betreffen Autofahrer und Zugpassagiere, gehen ins Geld oder sparen welches. Eine Übersicht.
Die wohl wichtigsten Neuerungen hängen aber weiterhin in der Warteschleife. Eigentlich hätte alles längst klar sein sollen. Doch Bundesregierung und Länder suchen weiterhin nach einem Kompromiss bei der Reform des Bußgeldkatalogs. Finden sie ihn im kommenden Jahr, dann gelten unter anderem höhere Strafen für Autofahrer, die Radler gefährden. Und auch zu schnelles Fahren wird härter bestraft. Hintergrund: Weil die im April in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung einen Formfehler enthielt, gelten seit Juli vorübergehend wieder die Regeln des alten Bußgeldkatalogs. Entschieden ist jedoch bereits über höhere Strafen für Gaffer: Nicht mehr nur das Filmen und Fotografieren von Verletzten, sondern auch das von Toten wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.
Klar sind auch schon diverse Änderungen bei Kfz-Steuer, Emissionen und Spritkosten. So dürfte die Einführung eines CO2-Preises den Liter Diesel und Benzin um etwa sieben bis acht Cent teurer machen. Dazu kommt die Rückkehr zum alten Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, wodurch die Kosten um weitere rund drei Cent steigen. Sparfüchse tanken also vor Silvester noch mal voll.
Aufschlag bei Kfz-Steuer
Nutzer verbrauchsstarker konventioneller Autos zahlen im kommenden Jahr gleich doppelt drauf. Denn der CO2-Aufschlag bei der Kfz-Steuer bekommt mehr Gewicht, teurer wird es für neu zugelassene Autos mit mehr als 95 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer. E-Auto-Fahrer profitieren hingegen: Die Kfz-Steuerbefreiung für Stromer gilt nun für Erstzulassungen bis Ende 2025. Auch Pendler sollen entlastet werden. Ab dem 21. Kilometer gibt es mehr Geld, die Pendlerpauschale steigt von 30 auf 35 Cent pro Kilometer - unabhängig vom für den Arbeitsweg genutzten Verkehrsmittel.
Entlastung gibt es auch langfristig bei der Reparatur von Unfallschäden: Der Bundestag hat in einem neuen Gesetz zur Stärkung des freien Wettbewerbs sichtbare Ersatzteile vom sogenannten Designschutz ausgenommen. Bei einer Reparatur müssen daher Kotflügel, Scheinwerfer, Scheiben und Außenspiegel künftig nicht mehr vom Fahrzeughersteller selbst bezogen werden, wo sie in der Regel teurer sind als von freien Produzenten. Allerdings gilt ein 25-jähriger Bestandsschutz für aktuelle Designs. Profitieren werden also zunächst nur Fahrer ganz neuer Pkw-Typen.
Flottengrenzwert von 95 Gramm CO2 je Kilometer
Wichtig vor allem für die Autohersteller: Der durchschnittliche Flottengrenzwert von 95 Gramm CO2 je Kilometer gilt künftig ohne Hintertür, bei Überschreitung drohen Strafen. Außerdem müssen die Hersteller der EU-Kommission den Realverbrauch jedes einzelnen Fahrzeugs melden. Die Pflicht zum Einbau eines sogenannten "On Board Fuel Consumption Monitor" ergibt sich aus der ab Januar für alle Neuwagen geltenden Abgasnorm Euro-6d-final, die Euro-6d-temp endgültig ablöst. Strenger werden zudem die Regeln für den NOx-Ausstoß. Auch für Motorräder gelten neue Grenzwerte: Die Euro 5-Norm ist ab Januar für alle neu zugelassenen Motorräder verbindlich. Ein Abverkauf von Euro-4-Lagerbeständen ist aber auch 2021 unter bestimmten Bedingungen noch möglich.
Und noch eine Zulassungsregelung ist neu: Das Digitalradio wird Pflichtausstattung für Neuwagen. Schon seit dem 20. Dezember muss bei jedem neu zugelassene Pkw mit Radio die DAB+Variante an Bord sein. Autos mit reinem Analog-Radio sind dann nicht mehr zulassungsfähig, Pkw ganz ohne Rundfunkempfänger bleiben aber erlaubt. Die Regelung gilt nicht für Gebrauchtwagen und für bereits auf der Straße befindliche Modelle; sie dürfen und können weiterhin UKW-Radios nutzen.
Neue Vorschriften zur Reifen-Kennzeichnung
Im Mai treten neue Vorschriften zur Reifen-Kennzeichnung in Kraft. Reifensymbole, etwa für Schnee- und Eishaftung, müssen dann genauer sein und besser sichtbar ausgewiesen werden, damit Verbraucher die Eigenschaften schneller erkennen können. Die neue Verordnung regelt außerdem Parameter wie Kraftstoffeffizienz, Haftung bei Nässe und Rollgeräusche neu. Unter anderem werden die niedrigsten Kraftstoffeffizienzklassen gestrichen, damit die Skala klarer und verständlicher wird.
Weitere Änderungen betreffen die Fahrschüler. Ab Januar dauert die Prüfungsfahrt zehn Minuten länger, zudem wird sie vom Prüfer elektronisch protokolliert. Dabei muss er acht konkrete Fahraufgaben – etwa den Fahrstreifenwechsel – sowie fünf Kompetenzbereiche bewerten. Dazu zählt unter anderem das Anpassen der Geschwindigkeit. Am Ende der Prüfung gibt es ein fünfminütiges Feedback-Gespräch. Leichter haben dürften es Schaltfaule, denn die Prüfung für die Fahrerlaubnisklasse B kann künftig auf einem Automatik-Fahrzeug absolviert werden. Voraussetzung ist, dass zehn Fahrstunden mit einem handgeschalteten Fahrzeug absolviert wurden. Außerdem muss die Fahrschule bescheinigen, dass der Führerscheininhaber in der Lage ist, auch ein solches Fahrzeug sicher und umweltbewusst zu führen.
Erleichterungen gibt es Mitte 2021 für Reisende mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Fahrgastrechte werden laut ADAC voraussichtlich zum August reformiert und sollen vor allem Fahrgäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität besserstellen. Außerdem soll jeder Bahnkunde zukünftig das Recht haben, Fahrräder mit in den Zug zu nehmen. Zudem gibt es dann einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände wie extremes Wetter oder eine Pandemie zum Zugausfall oder einer Verspätung führen.