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Bremens Verkehrssenatorin: Streit um Bußgeldkatalog ist festgefahren

29.12.2020 10:15 Uhr
Maike Schaefer
Die künftige Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz Maike Schaefer sieht momentan keine Bewegung im festgefahrenen Streit um Änderungen im Bußgeldkatalog.
© Foto: picture alliance/dpa/Mohssen Assanimoghaddam

Seit Monaten gibt es Streit um die Änderung des Bußgeldkatalogs, der schärfere Strafen unter anderem für zu schnelles Fahren vorsieht. Nun wird es Bremens Verkehrssenatorin Schaefer zu bunt. Die Grüne wirft den CDU-geführten Ländern vor, bei dem Thema zu blockieren.

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Die künftige Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, Bremens Senatorin Maike Schaefer (Grüne), hat den CDU-geführten Ländern im Streit über einen neuen Bußgeldkatalog eine Blockadehaltung vorgeworfen. "Ich weiß nicht, ob wir bis zur Bundestagswahl im September die Kuh vom Eis bekommen", sagte Schaefer, die am 1. Januar als erste Grünen-Politikerin den Vorsitz der Verkehrsministerkonferenz übernimmt. Die CDU-regierten Länder hätten in der Frage mit dem "Kopf durch die Wand" gewollt und blockierten nun eine Verständigung. "Ich sehe da im Moment keine Bewegung", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

In dem Streit geht es um eine eigentlich schon im Februar beschlossene Änderung der Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldkatalogs, der deutlich schärfere Strafen unter anderem für zu schnelles Fahren vorsieht. Wegen eines Formfehlers gelten bisher die alten Strafen weiter. Schaefer verwies auf den letzten Anlauf ihrer Vorgängerin, Saarlands Verkehrsministerin Anke Rehlinger (SPD). "Ich glaube, mit diesem echt guten Kompromiss von Frau Rehlinger hätten alle gut leben können." Die Grünen seien über ihren Schatten gesprungen, der Vorschlag sei aber so nicht akzeptiert worden.

Der Kompromiss sah vor, Geldbußen für das Rasen an das Niveau vieler europäischer Staaten anzunähern und nahezu zu verdoppeln, mit einer Höchstgrenze von 1.000 Euro. Ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 26 Kilometern pro Stunde (km/h) innerorts und 36 km/h außerorts soll demnach bei einem erstmaligen Verstoß ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen werden können - nicht schon ab 21 km/h im Ort und 26 km/h außerorts, wie es ursprünglich vorgesehen war. (dpa)

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