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Nach knapp 50 Jahren: EuGH bringt VW-Gesetz zu Fall

23.10.2007 10:01 Uhr
Nach dem EuGH-Urteil muss die Bundesregierung nun das VW-Gesetz aufheben oder ändern.

Bestimmung "beschränkt freien Kapitalverkehr in der Union" / Hauptaktionär Porsche zufrieden / Niedersachsen will an Beteiligung festhalten

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Das höchste EU-Gericht hat das fast 50 Jahre alte VW-Gesetz gekippt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Dienstag in Luxemburg, das Gesetz zum Schutz des Wolfsburger Autobauers vor feindlichen Übernahmen verstoße gegen EU-Recht. Es beschränke den freien Kapitalverkehr in der Union (Rechtssache C-112/05). Der VW-Hauptaktionär Porsche begrüßte das Urteil: "Mit einem Stimmrechtsanteil von knapp über 30 Prozent an Volkswagen sind wir natürlich sehr daran interessiert, unsere Stimmrechte auch voll ausüben zu können", sagte Porsche-Chef Wendelin Wiedeking in Stuttgart. Ob Porsche nun seine Anteile bei Volkswagen weiter aufstockt, blieb offen. Der Stuttgarter Konzern hält bisher 31 Prozent der VW-Anteile. Das Land Niedersachsen kündigte an, auch nach dem Fall des Gesetzes an seiner VW-Beteiligung festzuhalten. Das Land hält knapp 21 Prozent und ist damit zweitgrößter VW-Aktionär. Die VW-Aktien rutschen nach der Entscheidung des EuGH ins Minus und verloren bis zum späten Nachmittag 3,39 Prozent auf 174,30 Euro. Der Markt habe die Entscheidung bereits in das Kursniveau eingerechnet, nun komme es zu Gewinnmitnahmen, sagten Händler. Porsche-Aktien gewannen dagegen 5,25 Prozent auf 1727,72 Euro. Vor Gericht siegte die EU-Kommission, die vor drei Jahren ihre Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland beschlossen hatte. Das Gericht folgte allerdings nicht der Brüsseler Argumentation, dass auch die Niederlassungsfreiheit in der EU behindert werde. Berlin hatte stets betont, das Gesetz sei mit EU-Recht vereinbar. Es stammt aus dem Jahr 1960 und sichert dem Land Niedersachsen eine starke Stellung bei VW. Lesen Sie weiter auf Seite 2: Kapitalmarkt vor Arbeitsplätze

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