Im Klagemarathon um die juristische Altlast aus der Übernahmeschlacht zwischen Volkswagen und der Porsche-Holding gibt es abermals überraschende Verzögerungen. Anstatt wie geplant nächsten Mittwoch fünf Klagen weiter zu verhandeln, beschränkt sich das Landgericht Braunschweig laut Mitteilung vom Montag nun auf nur zwei der fünf Verfahren. Der weitere Zeitplan für die drei aufgeschobenen Schadenersatzklagen hänge in der Luft, da zunächst noch über einen Streit um Beschwerden der Kläger zu entschieden sei.
Unter den drei Fällen (5 O 2068/12, 5 O 2077/11 und 5 O 3086/11) ist auch die Klage aus dem Merckle-Firmenimperium (5 O 2068/12). Wann es neue Termine für die drei Fälle geben könnte, ist derzeit unklar.
In Braunschweig geht es um insgesamt sechs teils milliardenschwere Schadenersatzklagen, von denen eine (5 O 552/12) seit kurzem in einem Zuständigkeitsstreit zwischen den Landgerichten Braunschweig und Hannover festhängt. Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig soll das klären. Dasselbe OLG muss sich den Angaben zufolge nun auch um die Beschwerden in den drei verschobenen Fällen kümmern.
Strafrechtliche Entscheidungen abwarten
Auslöser der Verzögerung ist ein Wunsch der klagenden Investoren, die einen Aufschub der drei Braunschweiger Verfahren wollen, bis es am Landgericht Stuttgart neue Entscheidungen in den strafrechtlichen Facetten des Klagemarathons gibt. Dort drehen sich Ermittlungen, Anklagen und auch schon ein erstinstanzlich entschiedener Fall um angebliche Verfehlungen früherer Porsche-Manager und Aufsichtsräte.
Der Sportwagenbauer Porsche griff vor rund fünf Jahren über seine Muttergesellschaft PSE nach der Macht beim Riesen VW und verhob sich kräftig. VW wurde zur letzten Rettung und die früheren Konkurrenten eint inzwischen eine strategische Partnerschaft. Die vielen Klagen bleiben als Altlast. Anleger verloren damals bei Kurswetten viel Geld und fühlen sich rückblickend fehlinformiert. Die PSE besitzt heute mehrheitlich den VW-Konzern und hält die Klagen für unbegründet. (dpa)