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Porsche Cayenne: Wasser-Eintritt vermutlich "bauartbedingt"

01.10.2013 14:35 Uhr
Porsche Cayenne: Wasser-Eintritt vermutlich "bauartbedingt"
Porsche Cayenne: Ein Gutachter hat die engen Ablaufrinnen auf dem Dach als Konstruktionsfehler eingestuft.
© Foto: Porsche

Für das wiederholte Eindringen von Wasser in einen Porsche Cayenne mit Panoramadach ist laut Amtsgericht Düsseldorf nicht die Werkstatt verantwortlich, wenn es sich um einen Konstruktionsfehler handelt.

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Unangenehm für Porsche: Das Eindringen von Wasser in einen Porsche Cayenne mit Panoramadach könnte "konstruktionsbedingt" sein. Das hat das Düsseldorfer Amtsgericht am Dienstag mitgeteilt. Vor dem Gericht streitet sich ein Porsche-Fahrer mit seiner Vertragswerkstatt. Er will für eine 4.800 Euro teure Reparatur nicht aufkommen. Eingedrungene Nässe hatte die Bord-Elektronik des Geländewagens lahmgelegt. Das hochpreisige Auto musste in die Werkstatt geschleppt werden (Az.: 52 C 9515/11).

Ein vom Gericht bestellter Gutachter hatte die engen Ablaufrinnen des Schiebedachs als Ursache ausgemacht. Weil die Schläuche mit maximal acht Millimetern Durchmesser schnell verstopfen, sammle sich Regenwasser und dringe durch die Ritzen des durchsichtigen Schiebedachs in den Wagen ein.

Das Gericht riet dem Porsche-Besitzer zu einem Vergleich: Für das wiederholte Eindringen von Wasser sei die Werkstatt nicht verantwortlich, wenn dies konstruktionsbedingt sei. Die Leistung der Werkstatt wäre bei korrekter Ausführung der Reparatur erbracht und die Summe damit zu zahlen – unabhängig davon, ob weiterhin Wasser eindringe.

"Uns ist kein anderer Fall in der Intensität bekannt", sagte ein Porsche-Sprecher. Da das Unternehmen den Gerichtsbeschluss noch nicht kenne, könne es dazu auch noch keine Stellung nehmen.

Ansprüche gegen Porsche?

Das Gericht schlug vor, dass der Porsche-Fahrer nur 4.000 statt der verlangten 4.800 Euro zahlt. Können sich die Streitparteien nicht einigen, wird die Beweisaufnahme fortgesetzt. Einen Termin dafür gibt es noch nicht. Ob aus dem Fall Ansprüche gegen Porsche selbst entstehen könnten, teilte das Gericht nicht mit. Der Wagen hat eine Erstzulassung aus dem April 2005. (dpa)

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