Verbraucherschützer kritisieren fehlende Preisangaben an öffentlichen Ladesäulen für Elektroautos. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat deshalb die Shell-Tochter The New Motion Deutschland abgemahnt. New Motion verpflichte die Kunden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, "den Preis für das Laden seines E-Autos selbst zu recherchieren", sagte Michelle Jahn, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW am Mittwoch. Damit wälze die Shell-Tochter ihre Pflicht zur klaren Preisinformation unzulässig auf die Autofahrer ab.
New Motion bietet nach eigenen Angaben den Nutzern seiner Ladekarten Zugang zu einem Netzwerk aus über 125.000 öffentlichen Ladepunkten in 35 Ländern in ganz Europa. Die seit 2010 in Deutschland aktive Shell-Tochter hat europaweit mehr als 52.000 eigene Ladepunkte installiert. Das Unternehmen betonte, seine Dienstleistungen seien "selbstverständlich gesetzeskonform". Sollte die Geschäftsbedingungen "nicht dem aktuellen deutschen Recht entsprechen, werden wir sie entsprechend aktualisieren".
Kunden von New Motion können ihre Fahrzeuge an Ladesäulen verschiedener Betreiber aufladen. Innerhalb dieses Netzwerkes gebe es sehr unterschiedliche Preise und Abrechnungsmodelle, sagte Jahn. Etwa nach Strommenge, nach Zeit oder pro Ladevorgang. Zur Ermittlung des Preises verweise New Motion auf Apps, ein Portal und eine Website. "Vorgeschrieben ist aber, dass ein Unternehmen aktiv über den Endpreis informieren muss, bevor ein Vertrag zustande kommt."
Unterschiedliche Abrechungssysteme und Tarifmodelle
Das Fehlen transparenter Preisangaben für E-Autos sei "derzeit leider weit verbreitet", kritisierte Jahn. Auch der ADAC hatte bemängelt, dass an den Ladesäulen oft unklar sei, wie viel die einzelne Kilowattstunde am Ende koste. Ein Betreiber kassiere neben der monatlichen Grundgebühr pauschal Geld pro Ladevorgang. Ein anderer berechne den Strompreis je angefangene Stunde oder auf fünf Minuten genau. Außerdem hätten viele Anbieter unterschiedliche Tarifmodelle. Die Folge: Verbraucher verlören den Überblick.
Auch aus Sicht der Monopolkommission ist für Autofahrer ein verlässliche Preisvergleich beim Laden von Elektroautos schwierig. Dieser müsse auf einer einheitlichen Abrechnungseinheit basieren, wie es zum Beispiel bei Tankstellen mit dem Preis je Liter Kraftstoff der Fall sei, hatte die Kommission in einem Gutachten zum Energiemarkt festgestellt. Beim Laden von Elektrofahrzeugen erschwere jedoch die Vielzahl der Tarifsysteme den Vergleich. (dpa)