Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat die GTÜ-Tochter Ateel sowie den TÜV Rheinland als Technische Dienste im Automobilsektorfür die UN-Regelungen UN-R 155 zum Thema Cybersecurity Management System sowie UN-R 156 zum Thema Software-Update-Management System benannt. Dadurch können Fahrzeughersteller nun im Rahmen der Fahrzeug-Homologation Zertifizierungen und Genehmigungen auf Grundlage dieser UN-Regelungen beantragen.
Die Normen sollen die Cybersicherheit sowie den Schutz vor Manipulation der Software im Fahrzeug gewährleisten – beispielsweise bei Fahrassistenzsystemen und Softwareupdates over the air. Verabschiedet wurden sie vom UNECE Weltforum für die Harmonisierung der Fahrzeugvorschriften (UNECE WP.29) im vergangenen Jahr. Die Vorschriften gelten für Personenkraftwagen, Lieferwagen, Lastwagen und Busse und erweitern deren Typgenehmigung auf das lebenslange Management von Cybersecurity und Software. Sie sind Anfang Januar 2021 in Kraft getreten. "Es gibt ja schon jetzt keine neuen Fahrzeuge mehr ohne umfassende Software-Einbindung. Das macht Sicherheit an dieser Stelle so wichtig", erläuterte GTÜ-Geschäftsführerin Dimitra Theocharidou-Sohns.
Sowohl die GTÜ in Verbindung mit ihrem Tochterunternehmen Ateel als auch TÜV Rheinland bieten die neuen Zertifizierungen im Rahmen eines Komplettangebots zur Homologation an. "Weil wir umfassende Erfahrungen sowohl in der erfolgreichen Homologation als auch in der Cybersecurity haben, können wir unseren Kunden eine Komplettlösung für die Homologation der Cybersecurity bei Fahrzeugen anbieten", erklärte Holger Hütz, Global Business Field Manager Engineer & Type Approval bei TÜV Rheinland.