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Gutachten: Deutschen Unternehmen drohen Probleme in China

18.05.2021 09:31 Uhr | Lesezeit: 3 min
Volkswagen Werk Foshan China; VW China
Volkswagen hat zusammen mit chinesischen Partnern eine ganze Reihe von Werken in dem Land (im Bild: FAW-Volkswagen Werk Foshan). Eine der Fabriken steht in Urumqi in der Region Xinjiang von wo Menschenrechtsorganisationen schwere Menschenrechtsverstöße berichten.
© Foto: Volkswagen AG

Das Vorgehen der chinesischen Führung gegen die muslimischen Uiguren in der Provinz Xinjiang sorgt für Erschütterung im Westen. Deutsche Unternehmen wie Volkswagen machen dort aber weiter Geschäfte. Eine neues Gesetz könnte das bald erheblich erschweren.

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Das geplante Lieferkettengesetz könnte die in der chinesischen Region Xinjiang tätigen deutschen Unternehmen in Bedrängnis bringen. Nach einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags könnten Firmen zu einem Abbruch der Zusammenarbeit mit staatlichen Zulieferern gezwungen sein, wenn diesen Menschenverletzungen gegen die Minderheit der muslimischen Uiguren nachgewiesen werden. "Mit Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes erscheint - unter Anwendung der gesetzlich verankerten Kriterien - eine Pflicht deutscher Unternehmen zum Abbruch der Geschäftsbeziehungen zu ihren chinesischen Zulieferern fast unausweichlich", heißt es in der 128-seitigen Expertise, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst hatte die "Süddeutsche Zeitung" über das von den der Grünen-Abgeordneten Margarete Bause in Auftrag gegebene Gutachten berichtet.

"Die Verantwortung der deutschen Unternehmen, die in Xinjiang tätig sind, ist mit diesem Gutachten klarer denn je", kommentierte Bause die Ergebnisse. "Jedes deutsche Unternehmen muss sich jetzt ernsthaft die Frage stellen, ob es Geschäftsbeziehungen nach Xinjiang unter diesen Bedingungen weiter aufrechterhalten will." In der chinesischen Provinz ist zum Beispiel Volkswagen mit einem Werk vertreten.

Gesetz soll Beteiligung deutscher Unternehmen an Zwangsarbeit verhindern

Das Kabinett hatte im März das umstrittene Lieferkettengesetz verabschiedet, das der Beteiligung von Zwangsarbeitern an der Herstellung von Produkten deutscher Unternehmen entgegenwirken soll. Das parlamentarische Verfahren läuft allerdings noch. Die Wirtschaft befürchtet Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen im europäischen Vergleich.

Menschenrechtsgruppen schätzen, dass Hunderttausende Uiguren, Kasachen, Hui oder andere Mitglieder muslimischer Minderheiten im Nordwesten Chinas in Umerziehungslager gesteckt worden sind. Die Vorwürfe gegen China reichen von Folter über sexuellen Missbrauch bis Zwangsarbeit. China spricht hingegen von Fortbildungszentren.

Zur Frage, ob es sich beim Vorgehen der chinesischen Führung gegen die Uiguren um Völkermord handelt, trifft das Gutachten keine klare Aussage. Am Montagabend fand dazu eine Anhörung des Menschenrechtsausschusses des Bundestags statt. Keiner der geladenen Experten - Juristen, Menschenrechtsaktivisten, Politologen und Kulturwissenschaftler - sah den Tatbestand des Völkermords als juristisch belegt an, eher schon den Vorwurf der Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der Berliner Jura-Professor Florian Jeßberger wies allerdings darauf hin, dass man zwischen der alltagssprachlichen und juristischen Verwendung des Völkermordbegriffs unterscheiden müsse.

Die Parlamente Kanadas, Großbritanniens und der Niederlande haben China bereits Völkermord vorgeworfen. Der neue US-Außenminister Antony Blinken hat von Genozid gesprochen, dies aber als seine persönliche Meinung kenntlich gemacht. China weist die Vorwürfe entschieden zurück.

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KOMMENTARE


Fahrvergnüger

21.05.2021 - 16:13 Uhr

Zwar wird immer wieder VW in Zusammenhang mit der Region Xinjiang genannt (wie auch wieder in diesem Artikel), allerdings dürfte gerade dieses Unternehmen in dem Zusammenhang vom neuen Lieferkettengesetz überhaupt nicht betroffen sein: Der Konzern unterhält dort lediglich ein Produktionswerk für komplette Fahrzeuge, die nicht exportiert werden. Von den örtlichen Zulieferern für VW wird niemand Bauteile für VW-Fertigungsstätten außerhalb Chinas liefern - somit irrelevant für das Lieferkettengesetz.


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