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Gericht lehnt BUND-Antrag ab: Kein Verkaufsstopp für Euro 6-Diesel

20.12.2018 15:51 Uhr
Gericht lehnt BUND-Antrag ab: Kein Verkaufsstopp für Euro 6-Diesel
Für ein Verkaufsverbot von Euro-6-Diesel mit zu hohem Stickoxid-Ausstoß fehlt die rechtliche Grundlage.
© Foto: picture alliance / Franz-Peter Tschauner / dpa

Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat einen Verkaufsstopp für neuere Diesel-Fahrzeuge mit zu hohem Stickoxid-Ausstoß abgelehnt. Die Umweltorganisation BUND hatte geklagt.

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Euro 6-Diesel mit zu hohem Stickoxid-Ausstoß dürfen weiterhin verkauft werden. Das Gericht hat eine entsprechende Klage der Umweltorganisation BUND gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) jetzt als unzulässig abgewiesen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte (Az 3 A 218/17). Die Klage war den Angaben zufolge gerichtet auf ein Verkaufsverbot für Euro-6-Diesel von VW und Audi, die aufgrund von Abschalteinrichtungen im Realbetrieb zulässige Emissionswerte überschreiten.

Das Gericht urteilte nun, dass unter anderem eine Rechtsgrundlage für ein derartiges Verbot fehle, wie der Sprecher weiter mitteilte. Lediglich für Euro 5-Diesel bestehe eine solche. Zudem wurde der Klageantrag als zu unbestimmt qualifiziert. Die Frage, ob dem Kläger als anerkannter Umweltverband überhaupt ein Klagerecht zusteht, ist nach Angaben des Sprechers ausdrücklich offen gelassen worden. Gegen das Urteil kann binnen eines Monats nach Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht gestellt werden.

Der BUND teilt die Auffassung des Gerichts nach Aussage eines Sprechers nicht und prüft weitere Schritte. Die europäische Verordnung gäbe nationalen Kontrollbehörden sehr wohl die Möglichkeit, mit unterschiedlichen Maßnahmen gegen Verstöße gegen die gesetzlichen Euro-Grenzwerte vorzugehen, auch bei aktuellen Euro 6-Fahrzeugen. (dpa)

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KOMMENTARE


hwb

25.12.2018 - 12:32 Uhr

Da fragt man sich, wie dieser Verein es geschafft hat eine steuerliche Anerkennung als "GEMEINNÜTZIG" zu erreichen, der den Staat nur unnütz Zeit und Geld kostet.Aber, die sind ja schon einen Schritt weiter, sehen sich als "Europäische Kontrollbehörde", wie sie sich selbst sehen Zitat: Die europäische Verordnung gäbe nationalen Kontrollbehörden sehr wohl die Möglichkeit, mit unterschiedlichen Maßnahmen gegen Verstöße gegen die gesetzlichen Euro-Grenzwerte vorzugehen, auch bei aktuellen Euro 6-Fahrzeugen.


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