Ab Juni 2019 sind zwei Straßen in Darmstadt für ältere Diesel-Fahrzeuge Tabu. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Mittwoch verkündet. Damit ist der Vergleich rechtskräftig, auf den sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) außergerichtlich mit der schwarz-grünen Landesregierung in Hessen verständigt hatten.
Ziel ist es, so den europäischen Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) einzuhalten. Es ist das erste Mal, dass sich die Parteien eines solchen Verfahrens auf einen Vergleich geeinigt haben. Rund 200 Maßnahmen der Stadt ("Green-City-Plan") zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und des Radverkehrs sind ebenfalls verbindlicher Teil der Einigung. Sollte die NO2-Belastung im zweiten Halbjahr 2019 nicht wie erwartet unter den EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft sinken, werde das Maßnahmenpaket noch einmal verschärft.
Entscheidung über Diesel-Fahrverbote in Wiesbaden vertagt
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die für Mittwoch erwartete Entscheidung über Diesel-Fahrverbote in der hessischen Landeshauptstadt vertagt. Die Verhandlung über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen überschrittener Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) soll am 13. Februar 2019 fortgesetzt werden, erklärte das Gericht am Mittwoch. Das Gericht will neue Berechnungen abwarten, wie sich eine am Mittwoch angekündigte Hardware-Nachrüstung von städtischen Bussen auswirken könnte. Außerdem sollen die Auswirkungen von Ausweichverkehr bei einem möglichen Fahrverbot genauer berechnet werden. (dpa)