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Japanisches Gericht: Keine Haftverlängerung für Ghosn

20.12.2018 08:49 Uhr
Japanisches Gericht: Keine Haftverlängerung für Ghosn
Carlos Ghosn könnte bald aus der Untersuchungshaft kommen.
© Foto: picture alliance/Regis Duvignau/REUTERS

Das Bezirksgericht in Tokio hat die Haftverlängerung des Ex-Verwaltungschefs von Nissan, Carlos Ghosn, abgelehnt. Somit könnte er in Kürze aus dem Gefängnis kommen.

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Der in Japan wegen angeblicher Verstöße gegen Börsenauflagen festgenommene Ex-Verwaltungsratschef von Nissan, Carlos Ghosn, könnte in Kürze aus der Untersuchungshaft kommen. Das Bezirksgericht in Tokio lehnte einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine weitere Haftverlängerung ab, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in Tokio.

Ghosn war am 19. November festgenommen worden, weil zwischen 2011 und 2015 nur die Hälfte seines Einkommens angegeben worden war. Die Untersuchungshaft war daraufhin bis zu diesem Donnerstag verlängert worden, nachdem die Staatsanwaltschaft neue Anschuldigungen gegen ihn erhoben hatte.

Doch selbst wenn Ghosn, der bei Nissans französischem Allianzpartner Renault weiterhin der Vorstands- und Verwaltungsratschef ist, nach seiner einmonatigen Untersuchungshaft frei kommen sollte, könnte ihn die Staatsanwaltschaft wegen anderer Vorwürfe erneut festnehmen, berichtete die Nachrichtenagentur Kyodo. Renault hatte kürzlich erklärt, man habe bislang kein Fehlverhalten feststellen können.

Ghosn soll japanischen Medienberichten zufolge die Anschuldigungen gegen ihn zurückgewiesen haben. Die fraglichen Gehaltszahlungen hätten erst nach seinem Ausscheiden beim japanischen Autobauer Nissan gezahlt werden sollen. Und das sei noch nicht festgezurrt gewesen. (dpa)

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