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Ex-VW-Chef: Winterkorn darf Aussage in Schadenersatzprozess verweigern

20.01.2017 14:19 Uhr
Martin Winterkorn muss nicht als Zeuge in einem Schadenersatzprozess zum Abgas-Skandal aussagen.
© Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Sofern diese Entscheidung nicht angefochten wird, muss der ursprünglich in den Zeugenstand gerufene Winterkorn doch nicht in dem Verfahren erscheinen.

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Der ehemalige VW-Konzernchef Martin Winterkorn muss nicht als Zeuge in einem Schadenersatzprozess zum Abgas-Skandal aussagen. Das Landgericht Paderborn räumte dem Ex-Manager am Freitag ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht ein, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Sofern diese Entscheidung nicht angefochten werde, müsse der ursprünglich in den Zeugenstand gerufene Winterkorn doch nicht in dem Verfahren erscheinen.

Das Recht, die Aussage zu verweigern, ergebe sich aus den laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen Winterkorn. Gegen den 69-Jährigen liegt ein Anfangsverdacht vor, die Finanzwelt zu spät über den Abgas-Skandal informiert zu haben. Außerdem sei noch nicht über mehrere offene Schadenersatzforderungen gegen Winterkorn persönlich entschieden. Wenn er sich durch wahrheitsgemäße Aussage selbst belasten könnte, darf ein Zeuge schweigen.

Das Gericht hatte Winterkorn im vergangenen Jahr als Zeugen geladen, weil es sich in der Schadenersatzklage eines VW-Kunden Erkenntnisse zur Affäre um manipulierte Schadstoff-Messungen erhoffte. Winterkorns Anwalt meldete Bedenken an, der Termin im Dezember wurde aufgehoben.

Am Donnerstag hatte Winterkorn vor dem Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestages betont, bis zum Bekanntwerden des Diesel-Skandals nichts über illegale Abgas-Manipulationen bei VW gewusst zu haben. (dpa)

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KOMMENTARE


Michael Kühn

20.01.2017 - 17:23 Uhr

Sicher ist es sein gutes Recht nicht zu einer Anklage auszusagen. - ABER seine "Ahnungslosigkeit" ist schlicht inakzeptabel ! - Gerade er mit seinem technischen Sachverstand kann mir keine "Ahnungslosigkeit" vorgaukeln. - (Am Donnerstag hatte Winterkorn vor dem Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestages betont, bis zum Bekanntwerden des Diesel-Skandals nichts über illegale Abgas-Manipulationen bei VW gewusst zu haben. (dpa) ) - Ein banaler Ladendieb wird angezeigt + bestraft. Und Winterkorn entzieht sich der Justiz/geltendem Recht ???Man sollte sich einmal mit der Geschichte der VW-AG befassen. Hierbei ist deutlich erkennbar, wie die Politik einen erheblichen Einfluß auf Entscheidungen "durchboxt" oder hierfür ihre eigenen Grundsätze ignoriert. Es würde sicher höchst peinlich für einige Politiker werden... - Winterkorn ist schadenersatzpflichtig, wie jeder Ladendieb/Betrüger auch !!! - Vor dem Gesetz sind alle Bürger gleich zu behandeln und müssen einen Schadensausgleich hinnehmen/leisten u. Winterkorn etwa nicht ??? (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !!! ) Grüßle MK


MT

21.01.2017 - 08:58 Uhr

Wenn er von dem Recht Gebrauch macht, dann weiß man ja Bescheid. Wenn er eine saubere Weste hätte und von nichts gewusst hätte, dann hat er auch nichts zu befürchten. Aber anscheinend ist es anders.


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