Seit dem 1. Januar 2018 ist die Funktionsprüfung Abgas (Endrohrmessung) im Rahmen der Abgasuntersuchung für AU-Betriebe bei allen Diesel- und Benzin-Fahrzeugen Pflicht. Die entsprechende Änderung dazu wurde am 20. September 2017 im Verkehrsblatt veröffentlicht.
Die Abgasgeräte müssen auf die Softwareversion 5.01 hochgerüstet werden. Aktuelle Rückmeldungen von Messgeräteherstellern bei Werkstätten hätten ergeben, dass nicht alle Anwender den Einsatz des Geräteleitfadens in der Revision 5 Revision 01 termingerecht schaffen. Dementsprechend wurde am 29.12.2017 im Verkehrsblatt eine Übergangsregelung erlassen, die bis zum 31.12.2018 gilt.
Diese besagt, dass Betriebe auch weiterhin für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 01.01.2006 bis einschließlich der Stufe Euro 5/V (Version 4) und der Stufe Euro 6/V (Version 5) die Hauptuntersuchung durchführen dürfen. Damit wolle der der Gesetzgeber vermeiden, dass die betroffenen Anwender bei der Anerkennung der HU beschränkt werden, heißt es bei der Kfz-Innung München-Oberbayern.
Die Funktionsprüfung Abgas ist ab dem 01.01.2018 verpflichtend durchzuführen. Da dies bei den Versionen 4 und 5 nicht zwangsläufig bedienergeführt stattfindet, ist innerhalb der Übergangsfrist die manuelle Einleitung dieser Prüfung zulässig, so die Innung weiter. In der Praxis wird das Erstzulassungsdatum bei der Erfassung der spezifischen Fahrzeugdaten im Rahmen des jeweiligen OBD-Prüfablaufs vom AU-Prüfer auf "31.12.2005" gesetzt. Dadurch besteht eine AU-Durchführung zwingend immer aus einer Funktionsprüfung "Abgas" und einer Funktionsprüfung "OBD". Weitere Informationen unter http://www.kfz-innung.de/ihre-kfz-innung/technik-bereich/abgasuntersuchung-au/neue-au-richtlinie-ab-01012018.html. (tm)