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DUH-Klage gegen BMW: Entscheidung erst im Februar

16.11.2022 05:17 Uhr | Lesezeit: 3 min
DUH-Klage gegen BMW: Entscheidung erst im Februar
Eine Entscheidung über die Klimaklage der DUH gegen BMW fällt erst im Februar 2023.  
© Foto: Andrey Popov/stock.adobe.com

Der Verein verlangt vom Autobauer, dass der Verkauf von Diesel-Autos ab 2030 beendet werden soll. BMW lehnt diese Forderung ab. Das Landgericht München will darüber nun Anfang Februar 2023 entscheiden.

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Das Landgericht München will sein Urteil über die Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Autobauer BMW am 7. Februar 2023 verkünden. Die Bundesgeschäftsführer des Vereins forderten in der mündlichen Verhandlung, BMW müsse den Verkauf von Benzin- oder Dieselautos 2030 beenden. Das Unternehmen lehnte die Forderung als unbegründet ab. "Was die Kammer am Ende entscheidet und wie sie die Entscheidung begründet, ist noch vollkommen offen", sagte eine Gerichtssprecherin.

Die DUH teilte mit: "In der Verhandlung hat der Vorsitzende Richter der Zivilkammer die Auffassung vertreten, dass die Klage möglicherweise derzeit unbegründet sei, die geltend gemachten Ansprüche aber zu einem späteren Zeitpunkt bestehen könnten, sofern BMW keine genügenden Anstrengungen zur Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele unternimmt." Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch forderte, BMW müsse den Verkauf von Benzin- oder Dieselautos 2030 beenden. Er sei zuversichtlich, dass BMW spätestens in zweiter Instanz durch den Bundesgerichtshof dazu verurteilt werde.

BMW zeigte sich mit dem Verlauf der Verhandlung zufrieden: "Das Gericht ist zu der vorläufigen Einschätzung gekommen, dass es die Klage für unbegründet hält. Zudem hat das Gericht zu erkennen gegeben, dass hohe Hürden für Klimaklagen gegen Unternehmen bestehen - und diese überhaupt nur in Betracht gezogen werden könnten, wenn von einem Versagen des Gesetzgebers im Bereich des Klimaschutzes auszugehen wäre."

Eine ähnliche Klage des Vereins gegen Mercedes-Benz hatte das Landgericht Stuttgart im September abgewiesen. Es sei Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, welche Maßnahmen für den Klimaschutz ergriffen werden. Dies könne nicht durch eine Individualklage vor einem Zivilgericht vorweggenommen werden.

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