Der VW-Konzern wehrt sich fünf Jahre nach Aufdeckung des Dieselskandals weiter gegen eine externe Prüfung. "Wir sind der Auffassung, dass die Anordnung der Sonderprüfung und der Austausch des Sonderprüfers Volkswagen in seinen durch die Verfassung geschützten Rechten verletzen", sagte Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch am Mittwoch in Berlin. Die erneute Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht hatte das Unternehmen zuvor im Halbjahresbericht für 2020 angekündigt.
Der Antrag für eine externe Aufarbeitung war von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) gekommen. Im Mai dieses Jahres hatte das Oberlandesgericht in Celle eine frühere Entscheidung dazu bestätigt und dabei den ursprünglich ernannten Prüfer aus Altersgründen ersetzt. Da die OLG-Entscheidung formal rechtskräftig ist, gehen die Wolfsburger den Weg zum Verfassungsgericht in Karlsruhe.
Aus Sicht von Volkswagen werden die Vorgänge, die der Sonderprüfer aufklären soll, bereits sehr breit und auch unabhängig aufgeklärt. Pötsch verwies bei der Online-Hauptversammlung am Mittwoch auf den vom US-amerikanischen Justizministerium eingesetzten unabhängigen Kontrolleur (Compliance Monitor) Larry Thompson. Im Übrigen kooperiere der Konzern vollumfänglich mit den Behörden in zahlreichen Ländern. Nach VW-Angaben hat der neue Sonderprüfer die Bestellung zwischenzeitlich angenommen. Die Verfassungsbeschwerde habe keine aufschiebende Wirkung. (dpa)