Von Jan Petermann und Christian Brahmann, dpa
Fünf Jahre nach der Aufdeckung von "Dieselgate" kommt es für Martin Winterkorn knüppeldick. Zusätzlich zu dem schon feststehenden Betrugsprozess muss sich der ehemalige VW-Konzernchef jetzt auch noch auf ein öffentliches Gerichtsverfahren wegen mutmaßlicher Marktmanipulation im Abgasskandal vorbereiten. Im Fall einer Verurteilung könnten dem heute 73-Jährigen für das erste Delikt maximal zehn Jahre Freiheitsstrafe drohen, für die mögliche Irreführung von Anlegern immerhin eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft.
Das Landgericht Braunschweig teilte am Donnerstag mit, die Anklage der Staatsanwaltschaft auch zum Tatvorwurf der Marktmanipulation zuzulassen. Erst kürzlich hatte es einen Prozess in einem parallelen Verfahren wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs angekündigt – hier richten sich die Vorwürfe nicht nur gegen Winterkorn selbst, sondern ebenso gegen vier weitere Angeschuldigte. Konkrete Termine für den Beginn der beiden Hauptverhandlungen gibt es noch nicht.
Winterkorn ist – neben Ex-Audi-Chef Rupert Stadler – der bisher prominenteste Verdächtige, der wegen des Dieselskandals vor ein deutsches Strafgericht kommt. Bei der Marktmanipulation geht es um den Zeitpunkt, zu dem die damalige VW-Führung die Finanzwelt über die wirtschaftlichen Gefahren nach dem Auffliegen der Täuschungssoftware ins Bild setzte. Nach Überzeugung des Gerichts soll Winterkorn "trotz Kenntnis von dem Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung (...) und des sich seit Frühjahr 2015 abzeichnenden erheblichen finanziellen Risikos (...) den Kapitalmarkt vorsätzlich nicht rechtzeitig informiert haben". Es ließ die Anklage unverändert zu.
Kern der Anschuldigungen: Obwohl Winterkorn früh von Problemen im Zusammenhang mit dem späteren Skandal-Motor EA189 gewusst habe, seien die Märkte bewusst nicht darüber aufgeklärt worden. Sogar zwischen dem Bekanntwerden der Ermittlungen von US-Umweltbehörden am 18. September und der schlussendlichen Pflichtmitteilung am 22. September 2015 verstrichen dann noch vier weitere Tage. "Der Angeklagte soll damit seiner Verpflichtung nach dem Wertpapierhandelsgesetz nicht rechtzeitig nachgekommen sein", erklärte die zuständige Kammer.
Der VW-Aktienkurs stürzte im Herbst jenes Jahres ab – sowohl milliardenschwere Pensionsfonds als auch Privatanleger fordern in Zivilverfahren Schadenersatz vom weltgrößten Autokonzern. Zweck der gesetzlichen Bestimmungen zur Ad-hoc-Mitteilungspflicht ist es etwa, Insider-Geschäfte bei Kenntnis sensibler Informationen zu vermeiden.
Winterkorn sieht sich frei von Schuld
Winterkorn ließ über seinen Verteidiger Felix Dörr mitteilen, dass er bei sich nach wie vor keine Schuld für die zu späte Mitteilung sieht. Die Vorwürfe würden "entschieden" zurückgewiesen. Der Sachverhalt sei "kompliziert, und die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen sind in weiten Teilen streitig". Die Hauptverhandlung werde zeigen, dass die Vorwürfe "nicht fundiert" seien. Schon zuvor hatte es geheißen: "Wesentliche Informationen, die ihn (Winterkorn) in die Lage versetzt hätten, bereits bekannte Probleme mit den US-Dieselmotoren zutreffend einzuordnen, erreichten ihn damals nicht."
Was die Marktmanipulation angeht, stand Winterkorn anfangs nicht als Einziger unter Druck. Die Strafverfolger hatten zunächst auch dem derzeitigen VW-Konzernchef Herbert Diess sowie dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Hans Dieter Pötsch, ein strafbares Unterlassen vorgeworfen. In ihrem Fall wurde aber das Verfahren gegen die Zahlung von je 4,5 Millionen Euro eingestellt – wobei der Deal mit Gericht und Staatsanwaltschaft auch auf Kritik stieß. Pötsch war im September 2015 noch Finanzvorstand des Wolfsburger Autoherstellers.
Winterkorn muss sich außerdem gegen Betrugsvorwürfe zur Wehr setzen. Nach zwischenzeitlichen Differenzen mit der Staatsanwaltschaft und der Überarbeitung einiger Punkte ließ das Landgericht auch hier die Anklage zu. In einigen Medienberichten hatte es geheißen, der Prozess könnte womöglich platzen. Am Ende verschärfte das Gericht das zu verhandelnde Delikt teilweise aber sogar noch – ursprünglich war die Staatsanwaltschaft hier "nur" auf schweren Betrug aus gewesen. Eine Verurteilung sieht die Kammer nun als hinreichend wahrscheinlich an.
Vor rund fünf Jahren flog der Dieselskandal durch Nachforschungen von US-Behörden und Wissenschaftlern auf. Winterkorn trat zurück, VW stürzte in die schwerste Krise seiner Geschichte, Milliarden an juristischen Kosten und ein lädiertes Verbrauchervertrauen weltweit waren die Folge. Während die zivilrechtliche Entschädigung von Dieselfahrern auch in Deutschland schrittweise vorankommt, sind viele strafrechtliche Fragen rund um "Dieselgate" noch nicht geklärt.
Erst am Mittwoch hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig den Kreis der Angeklagten im sogenannten Stickoxid-Verfahren von elf auf 19 erhöht. Insgesamt laufen Ermittlungen gegen fast 100 Einzelpersonen. Bezogen auf die Anklagen hieß es, man nehme an, dass die Betreffenden "in ihrer jeweiligen verantwortlichen Position" zwischen November 2006 und September 2015 den Einbau der Manipulations-Software in VW-Dieselwagen "gefördert, unterstützt oder zumindest trotz Kenntnis der Illegalität nicht unterbunden" haben. Es geht um mutmaßlichen, teils schweren Betrug, Falschbeurkundung und Wettbewerbsverstöße sowie teilweise Untreue und Steuerhinterziehung oder Beihilfe dazu.
VW äußerte sich zu den Betrugsanklagen nicht, weil der Konzern selbst in den Braunschweiger Strafverfahren nicht mehr Partei ist. Zu dem bevorstehenden Marktmanipulations-Prozess erklärte das Unternehmen: "Bis zur Klärung der Vorwürfe gilt für den Angeklagten weiterhin die Unschuldsvermutung. Darüber hinaus ist Volkswagen weiterhin überzeugt, seine Publizitätspflichten im Zusammenhang mit der Dieselthematik ordnungsgemäß erfüllt zu haben."