Bei Volkswagen, wo "Dieselgate" vor über sechs Jahren seinen Anfang genommen hatte, erwarten Verbraucher und Konzernjuristen ab Februar weitere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH).
In Karlsruhe soll es voraussichtlich bis in den März hinein noch einmal darum gehen, in welchen genauen Fällen Schadenersatzansprüche wegen der Wertminderung von Fahrzeugen mit manipulierter Emissionsreinigung verjährt sind. Zudem geht es um die Frage, ob Dieselbesitzer auch bei einem Autokauf nach der Information der Finanzmärkte durch VW zur Dieselthematik noch Aussicht auf Entschädigung haben.
Dazu sind mündliche Verhandlungen vorgesehen, der BGH hat eine Haftung des Autobauers bei solchen späten Käufen aber im Grunde abgelehnt. Mögliche Entschädigungen für Leasing-Kunden bleiben ein ähnlich komplexes Thema. Für den April stehen dazu ergänzende Termine an.
Einige große Brocken konnten im zurückliegenden Jahr abgeräumt werden. So nahmen laut VW bis zum Februar 2021 die infrage kommenden Besitzer von Autos mit dem "Skandalmotor" EA189 überwiegend ihr Schadenersatz-Angebot an, das 2020 im Rahmen der Musterfeststellungsklage mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) ausgehandelt worden war.
Etwa 244.000 Diesel-Fahrerinnen und -Fahrer der Konzernmarken entschieden sich dafür. Etliche andere Kunden gaben sich mit dem Vergleichspaket nicht zufrieden und klagten auf eigene Faust weiter. Im Mai 2020 sprach der BGH zu denjenigen Fällen, die bis zu ihm vorgedrungen waren, ein Grundsatzurteil - in dessen Folge einigte sich VW nach eigenen Angaben bisher mit mehr als 40.000 zusätzlichen Kunden.