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Daimler: Zetsche bereit zu Kooperationen mit Uber

09.06.2016 09:03 Uhr
Uber-CEO Travis Kalanick, der Gesamtherausgeber der "Bild"-Gruppe, Kai Diekmann, und Daimler-Boss Dieter Zetsche bei der Internet-Konferenz.
© Foto: Britta Pedersen/ dpa

Die Chefs von Uber und Daimler standen am Mittwoch auf einer Bühne in Berlin. Ein Schulterschluss wurde dabei nicht angekündigt - aber es zeigte sich, dass alte und neue Industrie gar nicht so verschieden ticken.

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Daimler-Chef Dieter Zetsche kann sich eine Zusammenarbeit mit dem umstrittenen Fahrdienst-Vermittler Uber vorstellen. "Wir können potenziell in manchen Bereichen kooperieren und in anderen Konkurrenten sein", sagte Zetsche am Mittwoch auf der Internet-Konferenz Axel Springer Noah Berlin. Zugleich schränkte er ein, dass es nichts konkretes anzukündigen gebe.

Für einen Einstieg sei Uber mit einer Bewertung von zuletzt mehr als 60 Milliarden Dollar für Daimler allerdings zu teuer, betonte Zetsche. "Wir streben einen kontrollierenden Einfluss an und müssten dafür vielleicht 35 Milliarden Dollar lockermachen." Daimler sei zwar profitabel - aber das wäre zuviel. Deswegen habe der Konzern in den Uber-Konkurrenten Blacklane investiert, und zwar schon vor Jahren.

Ubers Mitgründer und Chef Travis Kalanick, der zusammen mit Zetsche auftrat, konterte, dass er eine dominierende Rolle von Daimler auch nicht begrüßen würde - "aber bei den 35 Milliarden Dollar bin ich dabei".

Die Daimler-Marke Mercedes-Benz ist einer der größten Auto-Lieferanten für die deutsche Taxi-Branche, die Uber unfairen Wettbewerb vorwirft. Zugleich konkurriert Daimlers App MyTaxi scharf mit Taxiruf-Zentralen.

"Teil und Speerspitze der Veränderung"

Zetsche machte deutlich, dass er nicht viel von Versuchen halte, bisherige Verhältnisse zu konservieren. "Ich bin überzeugt, wenn etwas Vorteile bietet, wird es sich durchsetzen." Besser, man sei "Teil und Speerspitze der Veränderung". Zugleich müsse es gleiche Rahmenbedingungen für alle geben. "Ich bin sehr geduldig hier in Deutschland", sagte Kalanick. Uber stellte hierzulande nach Gerichtsurteilen mehrere seiner Dienste weitgehend ein. Aktuell werden nur Taxis in Berlin vermittelt sowie in München auch Mietwagen mit Fahrer im Dienst UberX.

Autokonzerne suchen derzeit verstärkt nach Partnerschaften mit Fahrdiensten und Technologie-Unternehmen, denn die jüngeren Generationen wollen Autos häufig nur noch nutzen, ohne sie zu besitzen. Außerdem dürften mit der künftigen Ausbreitung selbstfahrender Autos insgesamt weniger Wagen benötigt werden.

So stieg Volkswagen jüngst mit 300 Millionen Dollar beim Uber-Konkurrenten Gett ein. Toyota beteiligte sich erst vor wenigen Wochen an Uber. Die Höhe der Investition wurde nicht bekannt, dem Vernehmen nach soll es aber nur um einen kleinen Anteil gehen und die Partnerschaft sich aktuell auf das Angebot von Toyotas für Uber-Fahrer beschränken.

Uber will keinen Autos bauen

Kalanick sagte seinerseits, er habe kein Interesse daran, einen Autobauer zu kaufen - auch wenn Uber angesichts der aktuellen Bewertung nach einem Börsengang potenziell genug Akquisitionswährung dafür haben dürfte. "Unsere Sache ist es nicht, Autos zu bauen, sondern mit den Jungs zu kooperieren, die das machen." Einen Börsengang von Uber wolle er weiterhin hinauszögern, um mehr finanzielle Flexibilität zu haben. Er könne irgendwann in einem Zeitraum "von einem bis zehn Jahren" kommen. Bisher bekam Uber auch ohne Börsengang elf Milliarden Dollar von Investoren - einmalig für ein Start-up. Der Firma wird zugetraut, eine globale Plattform für die Mobilität der Zukunft etablieren zu können, daher auch die hohe Bewertung in Finanzierungsrunden.

Unterdessen will Fiat Chrysler laut einem Medienbericht bei der Entwicklung selbstfahrender Autos neben Google auch mit dem Fahrdienst-Vermittler Uber zusammenarbeiten. Es liefen erste Gespräche, eine Kooperation könne bis Jahresende bekanntgegeben werden, schrieb der Finanzdienst Bloomberg am Mittwoch unter Berufung auf informierte Personen. Uber spreche auch mit anderen Autoherstellern, hieß es. Der Fahrdienst-Vermittler Entwickelt eine eigene Roboterwagen-Technologie.

Uber Pop bleibt in Deutschland verboten

Uber darf in Deutschland weiterhin keine Personenfahrten über seinen Internet-Dienst UberPop vermitteln. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Donnerstag aus wettbewerbsrechtlichen Gründe in einer Berufungsverhandlung entschieden. Über die inzwischen eingestellte Handy-Anwendung Uber Pop konnten Privatleute mit ihren Autos Fahrdienste anbieten. Das US-Unternehmen Uber hatte seinen Service in Deutschland in den fünf Großstädten Frankfurt, Berlin, Hamburg, München und Düsseldorf eröffnet. Für die Vermittlung wollte das Unternehmen laut OLG-Urteil 24,2 Prozent des Fahrpreises kassieren. Im März vergangenen Jahres hatte das Landgericht Frankfurt die App auf Antrag der Genossenschaft Taxi Deutschland bundesweit als wettbewerbswidrig verboten.

Die über UberPop beauftragten Fahrer würden auch nach Ansicht des OLG-Senats gegen das deutsche Personenbeförderungsgesetz verstoßen, weil sie nicht die notwendige Zulassung hätten. In der mündlichen Verhandlung war es vor allem um Sicherheitsfragen der Fahrzeuge wie der Fahrer gegangen. Vertreter des Taxigewerbes hatten betont, dass Frauen "nachts um drei im Bahnhofsviertel" bedenkenlos in eines der offiziellen Taxis steigen könnten.

Die Genossenschaft Taxi Deutschland begrüßte das Urteil, gegen das noch Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden kann. "Das Urteil kommt all jenen zugute, die sich schlecht allein gegen Großkonzerninteressen wehren können: Dies sind die rund 21.000 Kleinunternehmer, Mitarbeiter in 700 Taxizentralen und rund 255.000 Taxifahrer in Deutschland", teilte Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft, mit.

In Frankreich ist Uber jetzt wegen Uber Pop zu einer Geldstrafe von 800.000 Euro verurteilt worden. Nach der Entscheidung des Pariser Gerichts wird die Hälfte des Betrags auf Bewährung ausgesetzt, wie die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag berichtete. Uber kündigte demnach umgehend an, man werde in Berufung gehen. Zudem wurden zwei Uber-Manager zu Strafen von 30.000 und 20.000 Euro verurteilt - auch hier wurden die Beträge zur Hälfte ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft wollte eine Million Euro Strafe für Uber und auch höhere Beträge für die Manager. UberPop verstieß gegen französisches Beförderungsrecht. Der Service wurde auch in Deutschland untersagt. (dpa)

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