Das Stuttgarter Arbeitsgericht hat am Freitag eine Klage um die Höhe der Bezahlung von Daimler-Betriebsräten abgewiesen. Die Anträge seien teilweise unzulässig oder auch unbegründet gewesen, sagte Richterin Susanne Schräjahr-Nüßle. Sechs klagende Arbeitnehmervertreter hatten kritisiert, dass der Autobauer einigen Kollegen des 43-köpfigen Gremiums im Werk Untertürkheim zu viel zahle. Beispielsweise richte sich die Vergütung nach den Funktionen des Betriebsratsmitglieds innerhalb des Gremiums. Die Vergütung entspreche nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Die Höhe der Bezüge der Betriebsratsmitglieder richtet sich nach Gerichtsangaben nach verschiedenen internen Vorgaben des Konzerns. Gleichzeitig monierten die nicht der Gewerkschaft IG Metall angehörigen Kläger die Vereinbarung zur Vergütung der Mehrarbeit. Das Arbeitsgericht stellte dazu fest: "So kann dem Arbeitgeber nicht für alle Zeiten und in allen Varianten untersagt werden, pauschale Regelungen für die Mehrarbeitsvergütung von Betriebsräten aufzustellen."
Daimler hatte "interne Querelen" des Betriebsrats sowie auch bevorstehende Neuwahlen als Grund für den Rechtsstreit vermutet und alle Vorwürfe zurückgewiesen. "Wir freuen uns, dass das Gericht unsere Rechtsauffassung in allen Punkten bestätigt hat", sagte ein Konzernsprecher.
Beschwerde wahrscheinlich
Bereits in der mündlichen Verhandlung hatte der Anwalt der Kläger angekündigt, im Falle einer Niederlage die nächste Instanz anzurufen. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg eingelegt werden.
Vor kurzem hatte ein kräftiger Gehaltszuschlag für Siemens-Gesamtbetriebsratschef Lothar Adler für Wirbel gesorgt. Medienberichten zufolge soll Adler nach seiner Wahl vom Vize zum Chef des Gesamtbetriebsrates Ende 2008 einen Gehaltszuschlag von rund 100.000 Euro bekommen haben. (dpa)