Von Jan Petermann und Christian Brahmann, dpa
Verschwiegene Milliardenrisiken, verspätete Information der Aktionäre – und dazu die drei gewichtigen Namen Herbert Diess, Hans Dieter Pötsch und Martin Winterkorn: Die Führungsspitze von Volkswagen ist wegen Marktmanipulation angeklagt.
Nach dem Willen der Braunschweiger Staatsanwaltschaft sollen sich die Top-Manager vor Gericht verantworten. Die Anklage muss dafür aber noch vom Landgericht Braunschweig zugelassen werden. Konzernchef Diess, Aufsichtsratschef Pötsch und dem früheren Konzernchef Winterkorn wird vorgeworfen, Anleger im Jahr 2015 nicht rechtzeitig über die drohenden finanziellen Folgen des Diesel-Debakels ins Bild gesetzt zu haben. Das teilten die Staatsanwälte am Dienstag mit.
Die Ermittler hatten untersucht, ob die Führungskräfte früher als eingeräumt von konkreten Täuschungen bei Abgasdaten wussten. Laut Anklage soll dies der Fall gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft erklärte: "Den genannten – ehemaligen oder amtierenden – Vorstandsmitgliedern der Volkswagen AG wird vorgeworfen, entgegen der ihnen obliegenden gesetzlichen Pflicht den Kapitalmarkt vorsätzlich zu spät über die aus dem Aufdecken des sogenannten Diesel-Skandals resultierenden erheblichen Zahlungsverpflichtungen des Konzerns in Milliardenhöhe informiert und damit rechtswidrig Einfluss auf den Börsenkurs des Unternehmens genommen zu haben."
Investoren verlangen Entschädigung für den damaligen Einbruch des Aktienkurses: Sie argumentieren, dass die VW-Spitze die Finanzwelt früher über die Risiken der Dieselkrise hätte benachrichtigen müssen. Dazu läuft auch ein Kapitalmarkt-Musterverfahren in Braunschweig.
VW hatte nach Prüfungen von US-Umweltbehörden und -Forschern zugeben müssen, die Abgas-Software bestimmter Dieselmotoren so eingestellt zu haben, dass im tatsächlichen Betrieb auf der Straße deutlich mehr giftige Stickoxide (NOx) ausgestoßen wurden als in Schadstofftests. Am 18. September 2015 wurden die Manipulationen bekannt – die Manager standen im Verdacht, trotz möglicher Hinweise lange vor diesem Datum nicht auf die drohenden finanziellen Folgen eingegangen zu sein.
Ad-hoc-Mitteilung zwingend nötig
Eine rechtzeitige sogenannte Ad-hoc-Mitteilung wäre nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zwingend nötig gewesen. Denn neben "Schadensersatzforderungen aller Art" habe 2015 bereits ein Rückkauf aller betroffenen Dieselwagen auf dem US-Markt gedroht – allein hierdurch hätte VW demnach Zusatzkosten von rund 16 Milliarden Euro einkalkulieren müssen. Durch absehbare Strafzahlungen wären nach Überzeugung der Ermittler noch einmal etwa 19 Milliarden US-Dollar dazugekommen. Und die gefährdete Zulassung neuer Modelle 2016 hätte die Umsatzerwartungen mit weiteren vier Milliarden Euro belasten müssen.
Den Angeschuldigten sei "aufgrund der sich aus der Brisanz der Thematik ergebenden erheblichen finanziellen Folgen bewusst gewesen, dass diese dem Kapitalmarkt mitzuteilen gewesen wäre", so die Staatsanwaltschaft. Sie hätten allerdings "jeder für sich bewusst und gewollt von der erforderlichen Ad-hoc-Meldung abgesehen", damit der Börsenkurs gehalten und Verluste vermieden werden konnten.
Der heutige Vorstandschef Diess kam im Juli 2015 in den Konzern und war zunächst nur Chef der Volkswagen-Kernmarke. Die Anklageerhebung sei unverständlich, erklärten seine Verteidiger von der Kanzlei Park: Weder Fakten- noch Rechtslage rechtfertigten den Vorwurf, Diess habe den Tatbestand einer strafbaren Marktmanipulation verwirklicht. Für ihn sei bis zur öffentlichen Bekanntmachung in keiner Weise absehbar gewesen, dass die Dieselaffäre zu finanziellen Konsequenzen in einer für den Kapitalmarkt relevanten Größenordnung führen könnte.
Verteidiger Tido Park sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Anklage werde Diess in Bezug auf seine Verantwortung als Vorstandsvorsitzender nicht einschränken: "Er wird weiterhin mit vollem Engagement seine Aufgaben im Konzern wahrnehmen."
Pötsch war VW-Finanzvorstand, als der damalige Konzernchef Winterkorn die Abgastricks einräumte. Pötschs Anwalt Norbert Scharf sagte, sein Mandant müsse sich nichts vorwerfen: "Anklagethese und -erhebung sind unbegründet." Pötsch habe zwar schon im Sommer 2015 "mehrfach Berührung mit der US-Dieselproblematik" gehabt. Scharf erklärte jedoch: "Keine dieser Informationen hatte vor der Veröffentlichung der Notice of Violation (Bekanntmachung der Verstöße durch US-Behörden) am 18.09.2015 Inhalt und Qualität, dass für ihn daraus eine kapitalmarktrechtliche Relevanz erkennbar war."
Winterkorns Anwalt Felix Dörr wies die Vorwürfe "mit aller Entschiedenheit" zurück. "Herr Prof. Dr. Winterkorn hatte keine frühzeitige Kenntnis von dem gezielten Einsatz einer verbotenen Motorsteuerungssoftware in US-Diesel-Pkw", erklärte der Jurist. "Wesentliche Informationen, die ihn in die Lage versetzt hätten, bereits bekannte Probleme mit den US-Dieselmotoren zutreffend einzuordnen, erreichten ihn damals nicht."
"Eskalation war nicht vorstellbar"
Dörr zeigte sich "überrascht" von der Sicht der Strafverfolger. "Erkannte Probleme bei der Abgasreinigung von älteren Pkw wurden ihm (Winterkorn) als technisch lösbar und rechtlich beherrschbar geschildert. Vor diesem Hintergrund gab es bei Herrn Prof. Dr. Winterkorn die nachvollziehbare Erwartung an die Verhandlungsführer von VW, dass zeitnah eine Lösung gemeinsam mit den US-Behörden erzielt werden würde. Eine Eskalation war für ihn nicht vorstellbar."
Detlef Rüdel
Mr. T
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Dieter M. Hölzel
Detlef Rüdel