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Abgas-Skandal: VW bestätigt Schuldbekenntnis vor US-Gericht

13.03.2017 09:11 Uhr
Der Volkswagen-Konzern hat sich im Skandal um manipulierte Abgaswerte vor einem US-Gericht in mehreren Punkten schuldig bekannt.
© Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Chefjurist Manfred Döss bestätigte am Freitag dem zuständigen Richter Sean Cox in Detroit das vor zwei Monaten im Rahmen eines Vergleichs mit dem US-Justizministerium abgegebene Geständnis.

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Der Volkswagen-Konzern hat sich im Skandal um manipulierte Abgaswerte vor einem US-Gericht in mehreren Punkten schuldig bekannt. Chefjurist Manfred Döss bestätigte am Freitag dem zuständigen Richter Sean Cox in Detroit das vor zwei Monaten im Rahmen eines Vergleichs mit dem US-Justizministerium abgegebene Geständnis im Namen des Autobauers. VW räumt Betrug, Verstöße gegen Umwelt- und Einfuhrgesetze sowie Behinderung von Ermittlungen ein.

Der Konzern hat in der Auseinandersetung mit der US-Justiz bereits im Januar Strafzahlungen in Höhe von 2,8 Milliarden Dollar (2,7 Milliarden Euro) wegen krimineller Vergehen akzeptiert. Hinzu kommen 1,5 Milliarden Dollar an zivilrechtlichen Bußgeldern. Insgesamt nimmt der Konzern in den USA mehr als 20 Milliarden Euro für Vergleiche mit Kunden, Autohändlern, Behörden und Bundesstaaten in die Hand.

Richter Cox will am 21. April bekanntgeben, ob er der Einigung mit dem Justizministerium zustimmt. In dem strafrechtlichen Verfahren ist auch eine Reihe von VW-Managern angeklagt. Ein Mitarbeiter, der sich bis März 2015 in leitender Funktion um Umweltfragen in den USA kümmerte, war den Fahndern im Januar in die Fänge gegangen. Er streitet den Vorwurf ab, am Abgas-Skandal beteiligt gewesen zu sein.

Dem Mann droht eine lange Haftstrafe. Sein Anwalt will bei einer Anhörung am 16. März erneut versuchen, ihn gegen Kaution freizubekommen. Bereits seit September kooperiert ein langjähriger VW-Ingenieur, der sich im Zuge einer Strafanzeige schuldig bekannt hatte, als Kronzeuge mit den US-Ermittlern. Sein Urteil soll am 3. Mai verkündet werden. Die weiteren Angeklagten vermuten die US-Behörden in Deutschland, von wo ihnen keine Auslieferung droht. (dpa)

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