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Händler klagt wegen Missbrauch der Marktmacht: Peugeot Österreich kassiert Schlappe

26.05.2020 15:42 Uhr
Händler klagt wegen Missbrauch der Marktmacht: Peugeot Österreich kassiert Schlappe
Nach Ansicht der Wettbewerbshüter in Österreich hat der Peugeot-Generalimporteur unter verschiedenen Aspekten gegen das Verbot des Marktmachtmissbrauchs verstoßen.
© Foto: Y-SiTE_Alibek Kaesler

Ein österreichischer Vertragshändler wirft dem Autohersteller den Missbrauch der Marktmacht vor. In erster Instanz wird ihm in vielen Aspekten Recht gegeben. Was bedeutet der Beschluss für Deutschland?

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Richtungsweisende Entscheidung für den europäischen Autohandel: Das österreichische Kartellgericht hat Peugeot Austria (PSA) wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung im Neuwagenvertrieb erstinstanzlich verurteilt. Das berichten mehrere Medien, unter anderem der AUTOHAUS-Partnerverlag "AUTO&Wirtschaft". Auch der Generalimporteur und die am Verfahren beteiligte Bundeswettbewerbsbehörde BWB haben den Spruch, ergangen am 12. Mai 2020, bestätigt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es stellt den vorläufigen Abschluss eines jahrelangen Rechtsstreits zwischen dem österreichischen Peugeot-Händlerverband und PSA dar. Geklagt hatte ein oberösterreichischer Partner der Löwenmarke. Das Verfahren war Branchenbeobachtern zufolge nur in der Alpenrepublik möglich, da es im Unterschied zu anderen Ländern dort seit 2013 das sogenannte Kraftfahrzeugsektor-Schutzgesetz (KraSchG) gibt.

Das Wiener Kartellgericht hält es unter anderem für unzulässig, dass Händler aus wirtschaftlichen Gründen zur Teilnahme an Preisaktionen des Importeurs gezwungen werden. Dadurch werde die Freiheit der Preisgestaltung gegenüber dem Endkunden beschränkt. Missbräuchlich seien ferner die Festsetzung bewusst überhöhter Verkaufsziele sowie der Fahrzeugverkauf über eigene Niederlassungen zu derart niedrigen Preisen, dass diese für angeschlossene Händler wirtschaftlich nicht darstellbar seien. Auch dürften Prämienzahlungen an den Vertragspartner nicht von Ergebnissen von Kundenzufriedenheitsumfragen abhängig gemacht werden.

Ein Sprecher von Peugeot Österreich erklärte am Dienstag gegenüber der Tageszeitung "Der Standard", dass viele der Ausführungen des Erstgerichts zu den dem Antrag stattgebenden Punkten "schlicht nicht nachvollziehbar" seien. Er kündigte Rechtsmittel an. "Wir gehen daher davon aus, dass die Entscheidung in dieser Form nicht in Rechtskraft erwachsen wird."

ZDK begrüßt Beschluss - "Positives Signal" für Autohandel

Auch in der deutschen Kfz-Branche stößt der kartellrechtliche Beschluss auf großes Echo. Der ZDK begüßte das Urteil. "Der Beschluss ist ein positives Signal für die Händler in Europa", sagte Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz in Bonn. Die Preissetzungsfreiheit sei beispielsweise auch für die Markenbetriebe in Deutschland ein wichtiger Aspekt. "Wir werden uns jetzt intensiv mit den Einzelheiten des Beschlusses auseinandersetzen und den weiteren Verlauf des Rechtsstreits aufmerksam verfolgen", so Koblitz. (rp)

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KOMMENTARE


Markenhändler

27.05.2020 - 06:52 Uhr

Besten Dank an den österreichischen Händlerkollegen! Denn genau so ist es doch auch und genauso ist es doch auch hier in Deutschland! Die Marktmacht aller Hersteller gegenüber den Händlern ist ruinös und dominant. Fabrikatshändler sind im Grunde auch nur „abhängig“ Beschäftigte der Hersteller, allerdings tragen sie das 100%-ige unternehmerische Risiko. Diese Unverhältnismäßigkeit gehört abgeschafft und deshalb ist das Urteil sehr gut und auch richtig! Haltet auch bitte noch die 2. Instanz durch!


noch ein kleinerer Markenhändler

27.05.2020 - 13:50 Uhr

Aha, der ZDK begrüßt das Urteil. Und wieso blieb der ZDK in all den zurückliegenden Jahren tatenlos, obwohl die erdrückende Marktmacht der Hersteller/Imoprteure und die schamlose Ausnutzung derselben seit Jahren offenkundig ist? Brauchen wir dafür erst einen österreichischen Peugeot-Händler? Zum schämen! Wofür gibt es diesen Verband? Da sind wohl einige von den Herstellern/Importeuren besonders gehätschelt worden ...


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