Richtungsweisende Entscheidung für den europäischen Autohandel: Das österreichische Kartellgericht hat Peugeot Austria (PSA) wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung im Neuwagenvertrieb erstinstanzlich verurteilt. Das berichten mehrere Medien, unter anderem der AUTOHAUS-Partnerverlag "AUTO&Wirtschaft". Auch der Generalimporteur und die am Verfahren beteiligte Bundeswettbewerbsbehörde BWB haben den Spruch, ergangen am 12. Mai 2020, bestätigt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es stellt den vorläufigen Abschluss eines jahrelangen Rechtsstreits zwischen dem österreichischen Peugeot-Händlerverband und PSA dar. Geklagt hatte ein oberösterreichischer Partner der Löwenmarke. Das Verfahren war Branchenbeobachtern zufolge nur in der Alpenrepublik möglich, da es im Unterschied zu anderen Ländern dort seit 2013 das sogenannte Kraftfahrzeugsektor-Schutzgesetz (KraSchG) gibt.
Das Wiener Kartellgericht hält es unter anderem für unzulässig, dass Händler aus wirtschaftlichen Gründen zur Teilnahme an Preisaktionen des Importeurs gezwungen werden. Dadurch werde die Freiheit der Preisgestaltung gegenüber dem Endkunden beschränkt. Missbräuchlich seien ferner die Festsetzung bewusst überhöhter Verkaufsziele sowie der Fahrzeugverkauf über eigene Niederlassungen zu derart niedrigen Preisen, dass diese für angeschlossene Händler wirtschaftlich nicht darstellbar seien. Auch dürften Prämienzahlungen an den Vertragspartner nicht von Ergebnissen von Kundenzufriedenheitsumfragen abhängig gemacht werden.
Ein Sprecher von Peugeot Österreich erklärte am Dienstag gegenüber der Tageszeitung "Der Standard", dass viele der Ausführungen des Erstgerichts zu den dem Antrag stattgebenden Punkten "schlicht nicht nachvollziehbar" seien. Er kündigte Rechtsmittel an. "Wir gehen daher davon aus, dass die Entscheidung in dieser Form nicht in Rechtskraft erwachsen wird."
ZDK begrüßt Beschluss - "Positives Signal" für Autohandel
Auch in der deutschen Kfz-Branche stößt der kartellrechtliche Beschluss auf großes Echo. Der ZDK begüßte das Urteil. "Der Beschluss ist ein positives Signal für die Händler in Europa", sagte Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz in Bonn. Die Preissetzungsfreiheit sei beispielsweise auch für die Markenbetriebe in Deutschland ein wichtiger Aspekt. "Wir werden uns jetzt intensiv mit den Einzelheiten des Beschlusses auseinandersetzen und den weiteren Verlauf des Rechtsstreits aufmerksam verfolgen", so Koblitz. (rp)
noch ein kleinerer Markenhändler