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Ausgabe 16/2012: Wer schenkt, der zahlt

13.08.2012 00:00 Uhr

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Wer schenkt, der zahlt

Umsatzsteuer bei Warenabgaben – Die Besteuerung von kostenlos abgegebenen Lebensmitteln könnte auch für das Kfz-Gewerbe Bedeutung erlangen, bspw. bei der Entsorgung von ausrangierten Ersatzteilen.

Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner WPG

Schlagzeilen über die Finanzverwaltung sind ständig Teil der Tagespresse, häufig sind sie auch auf den Titelseiten zu finden. „Schenkungen an Tafeln umsatzsteuerpflichtig?“ sowie „Bayern stellt 200 Steuerfahnder ein“ waren einige der letzten Titelthemen. Dies ist für uns Anlass, solche Inhalte zu versachlichen und auf „Denkfehler“ der Finanzverwaltung hinzuweisen. Vor allem geht es auch darum, solche Fehlbeurteilungen nicht auch noch ausufern zu lassen, also den Mittelstand vor solchen Irrtümern der Finanzverwaltung zu schützen!

Umsatzsteuerpflichtige Lieferung

Wenn ein Kfz-Unternehmer sein Ersatzteillager ausmistet und diverse…

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