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Grundsteuerbescheide: Was kann man machen?

03.03.2025 08:15 Uhr
Immobilie
© Foto: M. Schuppich - stock.adobe.com

Gegen die Grundsteuerbescheide der Gemeinden sind Widerspruch und Klage zu den jeweiligen Verwaltungsgerichten zulässig. Die Rechtswidrigkeit der Hebesatz-Erhöhung durch die Gemeinden wird allerdings nur schwer nachzuweisen sein.

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KURZFASSUNG
1. Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid hat nur selten Aussicht auf Erfolg, denn die Gemeinden sind bei der Festlegung des jeweiligen Hebesatzes weitgehend frei.
2. Im Grundsteuerbescheid ist zu prüfen, ob der Messbetrag, der Hebesatz und die konkrete Berechnung korrekt sind.
3. Über die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform ist noch nicht abschließend entschieden, einige Verfahren sind anhängig, daher ist weiterhin Geduld gefragt.

Vor beinahe sieben Jahren nahm die Grundsteuerreform ihren Lauf, seitdem gibt es viele ungeklärte Fragen und es werden leider eher mehr als weniger.

I. Die neue Grundsteuer - bisheriges Geschehen

Auslöser der Reform war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführte Berechnung der Grundsteuer mittels deutlich veralteter Einheitswerte nicht mehr verfassungsmäßig war. Infolgedessen…

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