BFH-Entscheidung: Wartungskosten beim Leasing - gewerbesteuerliche Hinzurechnung
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass aufgewendete Wartungsgebühren im Rahmen von Leasingverträgen unter die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung fallen. Spätestens jetzt muss das in den Unternehmen beachtet werden.
KURZFASSUNG
1. Die vom Leasingnehmer im Rahmen von Leasingverträgen aufgewendeten Wartungsgebühren fallen unter die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 d) GewStG.
2. Der Leasingvertrag stellt einen atypischen Vertrag dar, der aber seiner Rechtsnatur nach in erster Linie nach Mietrecht zu beurteilen ist.
3. Der Begriff der Leasingraten in § 8 Nr. 1 d) GewStG ist ebenso wie bei den Miet- und Pachtzinsen wirtschaftlich zu verstehen.
Fragen rund um die gewerbesteuerliche Hinzurechnung sind immer wieder Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Nun musste der Bundesfinanzhof über die Frage entscheiden, ob aufgewendete Wartungsgebühren im Rahmen von Leasingverträgen unter die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung fallen. Das Urteil wurde am 26.01.2023 veröffentlicht.
Gesetzliche Ausgangslage
Im Gewerbesteuergesetz gibt es ein beschränktes Abzugsverbot für bestimmte…
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