-- Anzeige --

Porsche SE-Anleger: Eigenes Diesel-Musterverfahren rechtens

16.07.2020 04:33 Uhr
Porsche SE-Anleger: Eigenes Diesel-Musterverfahren rechtens
Der BGH verlangt ein eigenes Diesel-Musterverfahren für Porsche-SE-Anleger.
© Foto: picture alliance/Uli Deck/dpa

Schadenersatzforderungen von Aktionären im Dieselskandal gegen Porsche SE sollen in einem eigenen Musterverfahren stattfinden, wie jetzt der BGH entschied. Die Vorinstanz hatte dies noch abgelehnt.

-- Anzeige --

Die Rolle der VW-Dachgesellschaft Porsche SE im Dieselskandal wird nun doch in einem eigenen Musterverfahren in Stuttgart beleuchtet. Das haben Aktionäre, die Schadenersatz von der Holding verlangen, am Bundesgerichtshof (BGH) durchgesetzt, wie dieser am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte ein eigenes Verfahren im vergangenen Jahr abgelehnt. Die dortigen Richter waren der Ansicht, dass sich die Klagen grundsätzlich um denselben Sachverhalt drehten wie jene im schon laufenden Prozess gegen die Volkswagen AG und die Porsche SE in Braunschweig. Damit dürfe es vorerst kein eigenes Musterverfahren nur gegen die Porsche SE geben, hieß es damals.

Das sahen die Karlsruher Richter anders. Sie hoben die Entscheidung ihrer Stuttgarter Kollegen auf und gaben ihnen auf, nun einen sogenannten Musterkläger für ein eigenes Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zu bestimmen (Az. II ZB 10/19). Maßgeblich sei, dass es in dem Braunschweiger Verfahren um öffentliche Kapitalmarktinformationen der Volkswagen AG gehe, in Stuttgart aber um solche der Porsche SE. "Dass Vorgänge bei der Volkswagen AG jedenfalls mittelbar in beiden Verfahren von Bedeutung sind, ist nicht entscheidend", betonten sie.

Die Kläger sind der Ansicht, dass die Porsche SE (PSE), die Hauptaktionärin von VW ist, sie zu spät über die finanziellen Folgen des Dieselskandals informiert habe. Die PSE weist das, ebenso wie Volkswagen selbst, zurück.

Die Frankfurter Kanzlei Nieding+Barth, die die BGH-Entscheidung nach eigenen Angaben erstritten hat, sprach von "einem ersten, hart erkämpften Etappensieg für geschädigte Porsche-Aktionäre". Sie erwartet nun, vom OLG Stuttgart zum Musterkläger bestimmt zu werden.

Die Porsche SE betonte, dass sich die BGH-Entscheidung nicht gegen sie richte. Man selbst habe ursprünglich ein KapMuG-Verfahren vor dem OLG Stuttgart beantragt gehabt. (dpa)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#BGH

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Auto News für die Automobilbranche: AUTOHAUS ist eine unabhängige Abo-Fachzeitschrift für die Automobilbranche und ein tagesaktuelles B2B-Online-Portal. AUTOHAUS bietet Auto News, Wirtschaftsnachrichten, Kommentare, Bilder und Videos zu Automodellen, Automarken und Autoherstellern, Automobilhandel und Werkstätten sowie Branchendienstleistern für die gesamte Automobilbranche. Neben den Auto News gibt es auch Interviews, Hintergrundberichte, Marktdaten und Zulassungszahlen, Analysen, Management-Informationen sowie Beiträge aus den Themenbereichen Steuern, Finanzen und Recht. AUTOHAUS bietet Auto News für die Automobilbranche.