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Vertrieb: "Bei der echten Agentur muss der Hersteller die tatsächlichen Kosten vergüten"

31.05.2023 16:37 Uhr | Lesezeit: 3 min
Mercedes-Standort der Torpedo Garage in Saarbrücken
Mercedes-Autohaus in Saarbrücken.
© Foto: Torpedo Garage

Die erste echte Agentur in Deutschland geht an den Start. Mercedes-Benz führt dieses Vertriebssystem jetzt ein. AUTOHAUS-Chefredakteur Ralph M. Meunzel sprach mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Tim Vogels über Kosten, Vor- und Nachteile dieses Konstrukts für die Händler.

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Mercedes-Benz führt am 1. Juni 2023 mit dem Vertrieb der Zukunft (VDZ) bezeichneten neuen Vertriebssystem die ersten echte Agentur in Deutschland ein. Weitere Marken werden folgen. Stellantis hat den Zeitplan bereits bekannt gegeben. Der neue "Echte-Agentur-Vertrag" von BMW soll zum 1. Oktober an den Start gehen. Mercedes ist also definitiv am weitesten, auch wenn die angekündigte IT-Struktur noch nicht fertig ist.

Auch bei Stellantis ist allerdings vieles noch in der Schwebe und das Konzept noch längst nicht in trockenen Tüchern. Für den Handel geht es vor allem um eine sichere und berechenbare Vergütung. Gerade für die echte Agentur hat die EU-Kommission entsprechende Hürden eingebaut, wenn man den Regeln der GVO entgehen will. Das ist sicher ein wichtiger Grund, warum es im Volkswagen Konzern bisher nur die unechte Agentur gibt.

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Über die Vergütung der Kosten in der echten Agentur sprach AUTOHAUS-Chefredakteur Ralph M. Meunzel mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Tim Vogels. Der Jurist wird auch bei 2. AUTOHAUS Online-Symposium zur echten und unechten Agentur am 6. Juli 2023 sprechen.

AUTOHAUS: In der echten Agentur muss der Agent von allen Risiken/Kosten entlastet werden. Was zählt alles dazu?

Prof. Vogels: Die EU-Kommission hat in den Leitlinien zur Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) folgende Punkte aufgeführt, welche Risiken eine echte Agentur nicht tragen darf. Das sind Überführungskosten, Lagerware, Haftung für Kundenverpflichtungen, Verlust von Vertragsware, Investition in verkaufsfördernde Maßnahmen (Werbung usw.), Übernahme marktspezifischer Investitionen in Ausrüstung, Räumlichkeiten, Mitarbeiterschulung, Werbung, spezielle Software, Lieferung der Waren.

AUTOHAUS: Wie hat die Vergütung dieser Leistungen zu erfolgen? Lässt sich das mit der Marge pauschal regeln, muss diese Entlastung der Verkaufskosten separat ausgewiesen werden oder geht es nach tatsächlichen Kosten?

Prof. Vogels: Eine pauschale Regelung wird nicht ausreichend sein, da der einzelne Agent aufgrund seiner Kostenstruktur dann doch ein wirtschaftliches Risiko trägt. Denkbar ist jedoch, dass eine Pauschale vereinbart wird mit einer Kompensationsmöglichkeit, wie dies beispielsweise Mini ansatzweise einführen will.

AUTOHAUS: Welcher Kostenblock ist dabei der größte?

Prof. Vogels: Die Räumlichkeiten und die Lagerware.

AUTOHAUS: Wie sind zum Beispiel Strom- und Energiekosten zu ermitteln? Da gibt es in der Regel nur eine Rechnung für das gesamte Gebäude? 

Prof. Vogels: Dies wird über Zwischenzähler oder Quadratmeterberechnung erfolgen müssen.

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