Angaben in Internetanzeigen als Vertragsbestandteil: Vermeidbarer Ärger
Es empfiehlt sich vor Abschluss des Kaufvertrages eine Prüfung, ob inserierte Fahrzeuge tatsächlich den dortigen Angaben entsprechen.
In der anwaltlichen Praxis mehren sich aktuell die Fälle, in denen Fahrzeugkäufer sich außerhalb der Bestimmungen des Kaufvertrages auf Angaben in Internetinseraten berufen und vom Händler Nachrüstungen, Rückabwicklung oder Minderung verlangen, weil das von ihnen erworbene Fahrzeug nicht umfänglich der Beschreibung auf Mobile.de oder einer anderen Plattform entspricht. Meist handelt es sich um Eingabefehler beim Einstellen des Fahrzeuges, teilweise aber auch um…
Mehr Infos finden Sie hier!