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Angaben in Internetanzeigen als Vertragsbestandteil: Vermeidbarer Ärger

15.12.2023 08:04 Uhr
E-Commerce
© Foto: Angelov - stock.adobe.com

Es empfiehlt sich vor Abschluss des Kaufvertrages eine Prüfung, ob inserierte Fahrzeuge tatsächlich den dortigen Angaben entsprechen.

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KURZFASSUNG
1. Unzutreffende Angaben bei der Insertion von Fahrzeugen im Internet können Sachmängelhaftungsansprüche auslösen.
2. Dies gilt auch dann, wenn solche Angaben im Kaufvertrag gar nicht weiter thematisiert werden.
3. Vor Abschluss des Kaufvertrages für inserierte Fahrzeuge empfiehlt sich deshalb dringend eine Überprüfung der Angaben im Inserat. Falsche Angaben bedürfen der ausdrücklichen Korrektur im Kaufvertrag.

In der anwaltlichen Praxis mehren sich aktuell die Fälle, in denen Fahrzeugkäufer sich außerhalb der Bestimmungen des Kaufvertrages auf Angaben in Internetinseraten berufen und vom Händler Nachrüstungen, Rückabwicklung oder Minderung verlangen, weil das von ihnen erworbene Fahrzeug nicht umfänglich der Beschreibung auf Mobile.de oder einer anderen Plattform entspricht. Meist handelt es sich um Eingabefehler beim Einstellen des Fahrzeuges, teilweise aber auch um…

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