Ab 1. Januar 2024: Gesellschaftsregister für GbR
Mit dem "MoPeG" kommt ein neues Register, das elektronisch geführt wird und die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und ihre Gesellschafter erfassen soll.
Ab dem 1. Januar 2024 wird das Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz, abgekürzt MoPeG, in Kraft treten. Mit diesem wird ein neues Register, das Gesellschaftsregister eingeführt. Es besteht selbstständig neben dem Handels-, Partnerschafts- und Transparenzregister, wird elektronisch geführt und soll die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und…
Mehr Infos finden Sie hier!