Ausgabe 16/2014: Verbindliches Angebot
Versteigerung - Leitlinien zur vorzeitigen Beendigung von Ebay-Auktionen
Es kommt immer wieder vor, dass ein zur Versteigerung angebotener Artikel vom Anbieter vorzeitig herausgenommen wird. Die Gründe dafür sind vielfältig. Wer sich nur oberflächlich mit den entsprechenden AGBs von Ebay beschäftigt, könnte auf die Idee kommen, die dort angeführten "Gründe für die vorzeitige Beendigung des Angebots" lassen einen unkomplizierten Ausstieg zu, wenn der Artikel "verloren gegangen, beschädigt oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar" ist. Insbesondere suggeriert diese Formulierung die Möglichkeit eines folgenlosen anderweitigen Abverkaufs jenseits der Versteigerung. Dass dem nicht so ist, haben bereits mehrere Obergerichte bis hin zum BGH in einer Reihe von Urteilen klargestellt. Gleichwohl besteht in Einzelfragen immer noch eine erhebliche Rechtsunsicherheit.
Versteigerungsbedingungen
"Wenn Sie einen Artikel auf der Ebay-Website einstellen, geben Sie…
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