Ausgabe 14-15/2014: Schlechter Rat ist teuer
Nutzungsausfall - Entschädigung nach falscher Diagnose in Kfz-Werkstatt
Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat mit Urteil vom 26.06.2014 (Aktenzeichen 1 U 132/13) einer Pkw-Eigentümerin einen Nutzungsausfallschaden in Höhe von 6.250,00 Euro zugesprochen, weil sie von einer Kfz-Werkstatt falsch beraten worden war und aufgrund dieser Falschberatung ihr Fahrzeug für einen längeren Zeitraum nicht nutzte.
Der Fall
Die Fahrzeugeigentümerin suchte zunächst mit ihrem elf Jahre alten VW T 4, Baujahr 2001 mit einem Kilometerstand von ca. 250.000 zunächst eine erste - andere - Werkstatt auf und ließ in ihren T 4 einen gebrauchten Tauschmotor einbauen. An dem Tauschmotor trat nachfolgend Ölverlust auf. Nachdem das Vertrauen der Eigentümerin in die erste Werkstatt offensichtlich erschüttert war, suchte sie eine zweite Kfz-Werkstatt auf und erteilte den zu vergütenden Auftrag, die Ursache für den vorhandenen Ölverlust herauszufinden. Nach entsprechender Diagnose und…
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