Die Opel-Händler haben die Präsentation des neuen Händlervertrages grundsätzlich positiv aufgenommen. "Der neue Opel-Händlervertrag wird in wesentlichen Punkten mit dem alten Vertrag übereinstimmen", kommentierte Thomas Bieling, Sprecher des Verbandes der Opel-Händler (VDOH), am Donnerstag die vorliegende vorläufige Endfassung. Auch bei der Marge werde es nur geringfügige Änderungen geben.
Als Knackpunkte kristallisierten sich bei der Informationsveranstaltung des VDOH in Frankfurt aber zwei neue CI-Standards heraus: ein neues Eingangsportal, das ca. 15.000 Euro kosten soll, sowie eine "Cladding" genannte Außenverkleidung der Fassade, die je nach der zu verkleidenden Fläche mindestens noch einmal mit der gleichen Summe zu Buche schlägt. Für diese beiden margenrelevanten Standards wollen die Vertriebspartner eine langfristige Zusage für den Bestand dieser Vorgabe sowie eine Deckelung der Höhe der Investition. Die VDOH-Verhandlungsgruppe erhielt deshalb den Auftrag, hierüber nochmals mit dem Rüsselsheimer Autobauer zu sprechen.
"Die Händler investieren gern, wenn es nach vorne geht", erklärte Bieling. Da das Netz aber gerade eine CI-Umstellung abgeschlossen habe, halte sich die Begeisterung darüber, jetzt erneut in dieser Größenordnung investieren zu müssen, in engen Grenzen. "Die vertraglichen Regelungen sollten einher gehen mit der Entwicklung der Marke", so der Händlersprecher.
Lob für Labbé
Bei allen anderen Punkten zeigte sich Bieling zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis: "Alles was Opel gemäß den neuen GVO-Regeln einseitig hätte tun können, haben wir so verhandelt, dass sie es eigentlich nicht tun können." Ausdrücklich lobte er die gute Verhandlungsatmosphäre mit Opel-Vertriebschefin Imelda Labbé: "Wir hatten die Chance, vernünftige Verhandlungen auf menschlich sehr ordentlicher Ebene zu führen. Das haben wir 2003 völlig anders erlebt."
Laut Bieling hält sich Opel an den "ACEA Code of Conduct" und steht zur zweijährigen Kündigungsfrist sowie zum Schiedsverfahren. Beim Mehrmarkenvertrieb gebe es Bestandsschutz. Mit Geltung der neuen Verträge, also ab 1. Juni 2013, würden lediglich so genannte "Raumandeuter", gemeint sind mit Stoffposter bespannte Trennwände, sowie eine CI-konforme Möblierung zur Abgrenzung der Marke gefordert. (dp)
Ein ausführlicher Bericht folgt in Autohaus 17, das am 5. September erscheint.