Die neuen Peugeot-Verträge gelten generell bereits ab 1. Juni 2011. Anders als am Freitag berichtet, sind lediglich die erforderliche räumliche Trennung beim Mehrmarkenbetrieb sowie die neue Verkaufsleiterregelung erst ab dem 1. Juni 2013 relevant.
Ab diesem Zeitpunkt müssen die Betriebe erst ab 800 Peugeot-Einheiten einen separaten Verkaufsleiter haben. Allerdings muss der Verkaufsleiter ab dieser Stückzahl ausschließlich für die Löwenmarke tätig sein. Unterhalb von 800 Einheiten kann der Standortleiter in Personalunion Verkaufsleiter sein und dabei auch Verantwortung für mehrere Marken tragen. Nach der bisherigen Regelung ist meist schon früher der Einsatz eines Verkaufsleiters erforderlich, weil bei der Ermittlung des Grenzwertes die Einheiten aller Marken mit einbezogen werden. (dp)