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Gewährleistung: Untersuchungspflicht mal anders

06.05.2024 08:00 Uhr
Ausgabe 9/2024 Seite 072

Verkauft der Händler als Kaufmann Fahrzeuge an einen anderen Kaufmann, kann eine handelsrechtliche Vorschrift für die Abwehr von Gewährleistungsansprüchen des Käufers entscheidend sein.

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Das Thema Untersuchungspflicht wird bekanntlich häufig im Zusammenhang damit diskutiert, ob dem Händler typischerweise beim Gebrauchtwagenverkauf ein Vorwurf in Richtung arglistige Täuschung gemacht werden kann, wenn sich später Mängel zeigen, die er bei einer vorherigen Untersuchung des Fahrzeugs hätte feststellen können.

Die rechtliche Frage einer Untersuchung ergibt sich auch im Zusammenhang mit § 442 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), wenn der Käufer das Fahrzeug freiwillig einer Sichtprüfung, Probefahrt etc. unterzogen hat und ihm in Folge grober Fahrlässigkeit sich hierbei aufdrängende Mängel bekannt geworden oder grob fahrlässig unbekannt geblieben sind. Diese an sich faire Regelung, wonach der Händler in einem solchen Falle dem Käufer, der später die landläufig sogenannte Gewährleistung (genau: Sachmängelhaftung) geltend machen will, entgegenhalten kann: "Das hast du doch…

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