Ford-Partner Verband: "Tragfähige Grundlage für zukünftige Zusammenarbeit"
Der Ford-Partner Verband hat lange über die neuen Verträge verhandelt. Was jetzt in den Verträgen drinsteht und welche Ergebnisse auf der Zielgeraden noch erreicht werden konnten, erklärt der Geschäftsführer des Partnerverbandes Fabio Krause.
Ende Mai hat Ford seinen Händlern und Servicepartnern die neuen Verträge digital zukommen lassen. Bis Ende Juni sollten sie bereits unterschrieben zurückgeschickt werden. Bis Ende 2024 will der Hersteller die Verträge dann spätestens gegengezeichnet wieder an die Autohäuser und Werkstätten zurückgeben. Diese verlängerte Frist gilt jedoch ausschließlich für diejenigen, die bei den Standards und Anforderungen noch nachbessern müssen, bevor sie den Händlervertrag final erhalten können. Bereits im Letter of Intent (LoI) wurden betroffene Partner über diese Vorgehensweise informiert. Diejenigen, die sämtliche Auflagen bereits heute erfüllen, werden ihre Vertragsbestätigung hingegen schon früher erhalten. Beim Service kann ohnehin nur qualitativ selektiert werden, das heißt, die Partner erhalten den Vertrag, wenn und sobald sie die Kriterien erfüllen. In Kraft treten werden die neuen Verträge dann ab April 2025. Ford-Partnerverbands Geschäftsführer Fabio Krause erklärt, was verhandelt wurde.
Marge im Vertrag
AH: Bereits anlässlich Ihrer Jahreshaupt-versammlung konnten Sie verkünden, dass diverse Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Vertragsentwurf von Ford erreicht werden konnten. Könnten Sie diese hier nochmals wiederholen?
F. Krause: An erster Stelle möchte ich erwähnen, dass es uns gelungen ist, dass die Marge im Vertrag verbleibt. Eine alternative Lösung, in Form von einem exkludierten Preisblatt mit einer begrenzten zeitlichen Gültigkeit, konnten wir erfolgreich verhindern. Dieser herstellerseitige Gedanke war aus unserer Sicht völlig inakzeptabel. Auch bei der Margenstruktur und Höhe der Vergütung konnten wir Verbesserungen erreichen. Es war uns besonders wichtig, dass das Margenmodell für jeden Bereich und jeden Absatzkanal betriebswirtschaftlich sinnvoll und vor allem fair ist. Bei der fixen Marge gibt es eine generelle Differenzierung zwischen Verbrennern, Vollstromern (Pkw) und den Nutzfahrzeugen. Und dann gibt es noch eine weitere Differenzierung nach Kundengruppen beziehungsweise Absatzkanal. Wir glauben, dass durch diesen Ansatz den spezifischen Anforderungen und vor allem auch den jeweiligen Kosten am besten Rechnung getragen wird. Bei der variablen Marge war uns wichtig, dass sie realitätsnah und nicht zu komplex gestaltet ist. Sie muss für den Handel stets erreichbar sein und gleichzeitig deutliche Anreize schaffen. Uns ist es letztlich gelungen, dass nur zwei Faktoren benannt werden, aus denen sich die variable Marge zusammensetzt: ein Performance-Element und ein leistungsbezogenes Kriterium. Ursprünglich war diesbezüglich eine deutlich höhere Anzahl von Kriterien vorgesehen.
AH: Es gibt auch ein neues Lagerfinanzierungskonzept, korrekt?
F. Krause: Ja, das neue Lagerfinanzierungskonzept gilt jedoch nicht erst ab April 2025, sondern bereits seit Anfang Juli 2024. Inhaltlich stellt es eine deutliche Verbesserung dar, weil es in Summe verständlicher und transparenter wird. Diese Maßnahme vorzuziehen, bedeutet das Vorziehen eines zukünftigen Eckpfeilers der neuen Vertragsbeziehung.
Mitbestimmung des Handels
AH: Auch das Beiratsmandat konnte erhalten werden.
F. Krause: Ja, wir sprechen auch in Zukunft über eine handelsseitige Mitbestimmung. Das Beiratsmandat wurde in einem angepassten Format in die neuen Verträge erfolgreich überführt. (...)
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