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Rechnungsprüfung: Streitfälle bei der Schadensregulierung

21.11.2016 06:00 Uhr

Bei den oft willkürlichen Kürzungen der Schadensreparaturrechnung durch die Versicherung sollte man als Autohaus auch bei kleineren Beträgen nicht gleich klein beigeben.

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Dass die Kfz-Haftpflichtversicherer Gutachten und Reparaturrechnungen durch ihre hauseigenen Sachverständigen prüfen lassen, entspricht ständiger Regulierungspraxis. Im Fokus ihrer Kürzungsbemühungen stand dabei meist die fiktive Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis. Welche Schadenspositionen danach ein Geschädigter berechtigterweise verlangen und durchsetzen kann, ist zwischenzeitlich höchstrichterlich geklärt. Wir verweisen insoweit nur beispielhaft auf das sog. Porsche-Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2003, bei dem die Stundenverrechnungssätze der marktgebundenen Vertragswertstätten im Vergleich zu den ortsüblichen Verrechnungssätzen auf dem Prüfstand waren.

Ziel des Schadensersatzes - so der BGH - ist die Totalreparation, wobei der Geschädigte nach schadensrechtlichen Grundsätzen sowohl in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung als auch in der Verwendung des vom…

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