BGH-Urteil: Beweislastumkehr zugunsten des Käufers
Bundesgerichtshof (BGH) erweitert verbraucherfreundlich den Anwendungsbereich der "Beweislastumkehr" nach § 476 BGB.
Von Verbraucherschützern seit langem gefordert, war es nach dem Urteil des EuGH vom 04.06.2015 zum Aktenzeichen C-497/13 (Bericht in AUTOHAUS 17/2015) nur eine Frage der Zeit, bis auch der BGH seine bisherige Rechtsprechung zur Beweisvermutung des § 476 BGB in Richtung Verbraucherfreundlichkeit verschiebt. Mit Urteil vom 12.10.2016 - Az. VIII ZR 103/15 - hat der BGH (Zitat) "seine bislang zu § 476 BGB entwickelten Grundsätze zugunsten des Käufers angepasst, um sie mit den Erwägungen in dem zwischenzeitlich ergangenen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 04.06.2015 in Einklang zu bringen". Gegenstand des BGH-Urteils ist die Klage eines Verbrauchers auf Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs.
Rechtliche Ausgangslage
Ausgangspunkt ist die gesetzliche Regelung in § 476 BGB. Hiernach ist Folgendes bestimmt: "Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrenübergang ein…
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