Schadensersatz: Störungen in der Lieferkette
Gibt es einen Anspruch auf Nutzungsausfall bei verspäteter Neuwagenlieferung wegen höherer Gewalt oder wegen Betriebsstörungen, die im Ursachenbereich des Herstellers oder seines Lieferanten liegen?
Wer in den Jahren der Coronapandemie ein Neufahrzeug bestellte, sah sich - herstellerabhängig - aufgrund der bekannten Umstände mit Lieferfristen von teils über einem Jahr konfrontiert. In 2024 sind die Lieferfristen mehr oder weniger auf das Niveau vor der Pandemie zurückgegangen. Im Nachgang zu den erheblichen Lieferverzögerungen der Vorjahre sind in der juristischen Praxis nun Fälle zu bearbeiten, in denen Fahrzeugkäufer wegen einer erheblichen Lieferverzögerung Schadensersatz, insbesondere Ersatz eines Nutzungsausfallschadens, verlangen. Zu Recht?
Ausgangslage
Bei Bestellung eines Neuwagens wird ein "ganz normaler" Kaufvertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs abgeschlossen. Wohl ausnahmslos erfolgt der Vertragsschluss schriftlich und unter Verwendung des heute nicht zu vermeidenden umfangreichen Formularsatzes einschließlich der…
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